Die EU plant, das Lieferkettengesetz um ein Jahr zu verschieben und 80% der Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszunehmen. Das Gesetz soll Unternehmen bestrafen, die Kinder- oder Zwangsarbeit nutzen. Die EU-Kommission möchte Europa wettbewerbsfähiger machen und setzt auf weniger Bürokratie.
Für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes wird vorgeschlagen, die Frist für große Unternehmen um ein Jahr auf 2028 zu verlängern. Gleichzeitig sollen die Anforderungen vereinfacht werden. Die Kommission plant, 80% der Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszunehmen und in erster Linie die größten Unternehmen dazu zu verpflichten. Dies soll helfen, unnötige Komplexität und Kosten zu vermeiden.
Zusätzlich sollen die Meldepflichten im Rahmen der EU-Taxonomie nur für größere Unternehmen gelten. Auch beim CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) sind Erleichterungen geplant, um kleine Importeure davon auszunehmen. Dies soll zu einer Reduzierung der Bürokratie um ein Viertel führen, wobei die Meldepflichten für KMU um 35% sinken werden.