Startseite InlandGericht Nächtliche Randale in Schaan endet vor dem Landgericht

Nächtliche Randale in Schaan endet vor dem Landgericht

Fürstliches Landgericht
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Sein Verhalten in der Nacht vom 14. auf den 15. September hatte für einen jungen Liechtensteiner heute rechtliche Konsequenzen. Vor dem Fürstlichen Landgericht musste er sich nun für seine Randale in Schaan verantworten. Die Liste der Vorwürfe war lang: Urkundenunterdrückung, Sachbeschädigung, schwere Sachbeschädigung und mehrere Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes.

Der Angeklagte hatte in jener Nacht Kontrollschilder von Fahrzeugen abmontiert, beschädigt und teilweise auch die Halterungen zerstört. Zudem riss er Werbeplakate ab, verteilte Müll auf der Strasse wodurch der Verkehr behindert wurde. Später entleerte er in der Tiefgarage Feuerlöscher, was von der Staatsanwaltschaft im Bestrafungsantrag als schwere Sachbeschädigung gewertet wurde, da es sich um kritische Infrastruktur handelt. Wenige Tage später, am 20. September, beschmierte er mit einem wasserfesten Filzstift die Toiletten des SAL in Schaan.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte reuig. Bereits vor der Verhandlung hatte er sich mit den Geschädigten geeinigt, sich entschuldigt und die Schäden ersetzt. Seine Verteidigerin führte an, dass er sich in einer psychotischen Phase befand. Bei der Einvernahme durch die Landespolizei sei er überschüssig geständig gewesen und habe Taten zugegeben, die ihm noch nicht vorgeworfen wurden. Sie regte an, den Fall mit einer Diversion und somit ohne Urteil zu erledigen. Dies ist jedoch nur für die Vergehen möglich, nicht für die Übertretungen.

Der Staatsanwalt war einverstanden, sodass das Verfahren hinsichtlich der Vergehen bei einer Zahlung von CHF 1’500 eingestellt wird. Dann wurde die Verhandlung zu den verbleibenden Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz vorgesetzt. In seinem Schlusswort erklärte der Angeklagte nochmal, dass es ihm leid tue.

Der Landrichter verurteilte ihn zu einer Busse von 800 Franken. Zusätzlich muss der Angeklagte 500 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Der Richter betonte die Gefährlichkeit der Handlungen. Müll auf die Fahrbahn zu werfen, könne sehr leicht zu einem Unfall führen. Auch das Beschädigen von Strassenschildern sei kein Kavaliersdelikt.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte erklärten sich damit einverstanden und gaben einen Rechtsmittelverzicht ab. Damit ist das Verfahren hinsichtlich der Übertretungen rechtskräftig. Hinsichtlich der Vergehen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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