Das Fürstliche Landgericht befasste sich heute mit einem Fall von Internetbetrug. Eine Liechtensteinerin wurde 2021 Opfer eines sogenannten Love Scam. Sie überwies 26’000 Euro an einen Unbekannten, der sich als amerikanischer Ingenieur auf einer Ölbohrinsel ausgab. Der Betrüger behauptete, er habe Ersatzteile privat gekauft und benötige das Geld, um angebliche Importgebühren zu begleichen.
Die Überweisung landete nicht bei einem Amerikaner, sondern auf dem Konto eines italienischen Staatsbürgers. Dieser leitete 20’000 Euro in mehreren Teilbeträgen weiter und musste sich dafür heute wegen Geldwäsche verantworten. Der Verhandlung blieb der in der Emilia Romagna wohnhafte Mann aber fern. Bei einer Einvernahme im Rahmen der internationalen Rechtshilfe verweigerte der Angeklagte die Aussage.
Das Gericht verhandelte in Abwesenheit und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Die Strafe wurde für eine zweijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter wertete die bisherige Unbescholtenheit des Mannes als strafmildernd und sah keine erschwerenden Umstände. Die verschiedenen Überweisungen werte er als eine zusammenhängende Tat, sodass auch der Erschwerungsgrund des Zusammentreffens mehrerer Straftaten nicht vorliege.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.