Startseite Ausland Kriegsrecht im Ukraine-Konflikt: Einblicke eines Experten

Kriegsrecht im Ukraine-Konflikt: Einblicke eines Experten

Brigadier i.R. Karl Edlinger
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Vaduz – In einem spannenden Vortrag gab Brigadier i.R. Karl Edlinger vom österreichischen Bundesheer tiefe Einblicke in die komplexe Welt des humanitären Völkerrechts. Der erfahrene Jurist und Militär erklärte einer Runde von Journalisten die Grundprinzipien des Rechts im Krieg.

«Das humanitäre Völkerrecht gilt für alle Konfliktparteien, egal ob der Krieg gerechtfertigt ist oder nicht», betonte Edlinger. Entscheidend sei die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten. Nur erstere dürfen bekämpft werden. Zivilisten verlieren ihren Schutz jedoch, wenn sie sich direkt an Kampfhandlungen beteiligen – etwa durch das Fotografieren feindlicher Stellungen mit speziellen Handy-Apps.

Edlinger warnte: Viele Dinge, die man intuitiv als Kriegsverbrechen empfindet, sind rechtlich schwer zu ahnden. So dürfen Staaten, die bestimmte Abkommen nicht unterzeichnet haben, auch geächtete Waffen wie Antipersonenminen einsetzen. Zudem deckt das Völkerrecht leider viele zivile Opfer, wenn sie nicht vorsätzlich getötet wurden.

Spannend sind auch die Fragen rund um die Neutralität, die durch den Ukraine-Krieg neue Brisanz erhalten. Ab wann wird ein Land zur Konfliktpartei? Edlinger gab wertvolle Denkanstösse, ohne einfache Antworten zu liefern.

Der Vortrag machte klar: Das Völkerrecht ist ein komplexes Feld voller Grauzonen. Umso wichtiger sind Experten wie Karl Edlinger, die unermüdlich für die Verbreitung und Einhaltung dieser lebenswichtigen Regeln kämpfen – selbst wenn sie den Schrecken des Krieges nie ganz verhindern können.

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