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Versicherungstechnisches Gutachten zur AHV – Massnahmen erforderlich

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Regierungsrat Manuel Frick und Walter Kaufmann, Direktor der AHV-IV-FK-Anstalten, haben heute das neue versicherungstechnische Gutachten zur finanziellen Lage der Liechtensteiner Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) vorgestellt. Das Gutachten, das auf den neuesten Daten bis zum 31. Dezember 2023 basiert, prognostiziert die Entwicklung des AHV-Vermögens über die nächsten 20 Jahre und prüft Maßnahmen, um eine stabile Finanzierung sicherzustellen.

Das Gutachten ist gesetzlich vorgeschrieben und wird dem Landtag zur Diskussion vorgelegt. Es zeigt, dass die AHV ihre Verpflichtungen zwar in den kommenden zwei Jahrzehnten erfüllen kann, jedoch vor langfristigen Herausforderungen steht. Ohne Anpassungen würde das Vermögen des AHV-Fonds, das derzeit bei etwa 3.5 Milliarden Franken liegt, bis zum Jahr 2063 voraussichtlich stark absinken.

Frick stellte in seiner Präsentation vier zentrale „Stellschrauben“ vor, an denen der Gesetzgeber drehen kann, um die Finanzierung langfristig zu sichern: eine mögliche Erhöhung des Rentenalters, eine Anpassung der Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eine Erhöhung des Staatsbeitrags und theoretisch auch eine Kürzung der Renten. Letztere Option wurde als politisch kaum umsetzbar eingestuft. Das Gutachten analysiert vor allem die Auswirkungen der Erhöhung des Rentenalters, der Beitragssätze und des Staatsbeitrags, sowie deren Kombination.

Ein wichtiger Aspekt des Gutachtens ist der Vergleich zweier Szenarien: Variante A, die den aktuellen gesetzlichen Rahmen ohne weitere Rentenerhöhungen beibehält, und Variante B, die ab 2026 eine zusätzliche Rentenerhöhung vorsieht, um das Rentenniveau an jenes der Schweiz anzupassen.

AHV Gutachten

In beiden Varianten wird deutlich, dass das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe unter den geforderten Wert von fünf Jahresausgaben sinken könnte – ein Niveau, das die AHV für langfristige Stabilität aufrechterhalten sollte. Selbst bei Kombination aller drei Massnahmen wird diese Marke in etwa 20 Jahren unterschritten, was Anpassungen notwendig macht. Kaufmann wies darauf hin, dass die geburtenstarken Jahrgänge zunehmend in Rente gehen und so die Belastung für das AHV-System steigen werde.

Die Regierung betonte, dass sie mit diesem Gutachten in eine vorbereitende Phase eintritt. Es wird im Landtag diskutiert, jedoch sind noch keine verbindlichen Beschlüsse gefasst. Die Entscheidung über konkrete Massnahmen soll erst in der kommenden Legislatur getroffen werden.

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