Startseite Ausland Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Benjamin Netanyahu

Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Benjamin Netanyahu

Gerichtssaal des IStG
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat heute bekannt gegeben, dass Vorverfahrenskammer I die Zuständigkeitsanfechtungen Israels abgewiesen und Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und den Verteidigungsminister Yoav Gallant erlassen hat. Beide werden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Kontext der Situation in Palästina angeklagt.

Abweisung der israelischen Anträge

Israel hatte am 26. September 2024 zwei Anträge beim IStGH eingereicht. In einem Antrag wurde die Zuständigkeit des Gerichts sowohl für die Situation in Palästina als auch für israelische Staatsangehörige infrage gestellt. Ein weiterer Antrag forderte eine erneute Benachrichtigung über die Aufnahme von Ermittlungen und die Einstellung aller Verfahren, insbesondere der Prüfung von Haftbefehlen gegen Netanyahu und Gallant.

Die Kammer entschied, dass Israel keine Zustimmung zur Zuständigkeit des Gerichts erteilen muss, da diese auf der territorialen Gerichtsbarkeit Palästinas beruht. Weiterhin sei die Anfechtung der Zuständigkeit verfrüht, da gemäss Artikel 19 Absatz 1 des Römischen Statuts erst nach Ausstellung eines Haftbefehls die Zuständigkeit angefochten werden kann. Der Antrag auf erneute Benachrichtigung wurde ebenfalls abgelehnt, da Israel bereits 2021 über die Ermittlungen informiert worden war und keine weiteren Schritte unternommen hatte.

Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant

Die Kammer stellte fest, dass es hinreichende Gründe gibt, Netanyahu und Gallant für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu machen. Dazu gehören die absichtliche Nutzung von Hunger als Kriegswaffe, Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Taten gegen die Zivilbevölkerung in Gaza zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 20. Mai 2024.

Der Gerichtshof beschrieb, dass unter ihrer Verantwortung lebensnotwendige Güter wie Nahrung, Wasser und medizinische Versorgung gezielt verweigert wurden. Dies führte zu erheblichen humanitären Krisen, einschliesslich Todesfällen durch Mangelernährung und Dehydrierung sowie extremen Schmerzen durch unzureichende medizinische Behandlung.

Die Kammer betonte zudem, dass Entscheidungen zur Erhöhung humanitärer Hilfe oft an politische Bedingungen geknüpft waren und nicht die völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels erfüllten.

Juristische Grundlage

Das Gericht bezieht sich auf internationales humanitäres Recht, das sowohl bei internationalen als auch nicht-internationalen bewaffneten Konflikten gilt. Angesichts der anhaltenden Besatzung Palästinas durch Israel und der Feindseligkeiten mit Hamas bestehe die Zuständigkeit des Gerichts.

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