Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag den Bericht und Antrag zur Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen EU-Mobilitäts-Richtlinie über grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verabschiedet. Mit dieser Vorlage sollen grenzüberschreitende Sitzverlegungen, Fusionen und Spaltungen gemäss der EU-Richtlinie umgesetzt werden.
Ziel der Richtlinie ist es, die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften im EWR in ein angemessenes Verhältnis mit dem Schutz von Arbeitnehmern, Gesellschaftern und Gläubigern zu bringen. Die Richtlinie enthält Vorschriften zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung und Spaltung von Kapitalgesellschaften sowie Änderungen der geltenden Bestimmungen über die grenzüberschreitende Fusion. Dadurch sollen die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb des EWR erweitert werden.
Die vorgelegte Vorlage überarbeitet die geltenden Bestimmungen über die grenzüberschreitende Fusion und setzt gemeinsam mit den neuen Vorschriften über die grenzüberschreitende Sitzverlegung und Spaltung auch im nationalen Recht um. Gleichzeitig wird erstmals die innerstaatliche Spaltung ohne Auslandsbezug im Personen- und Gesellschaftsrecht geregelt.
Die wesentlichen Neuerungen betreffen die verfahrensrechtlichen Bestimmungen bei allen drei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen, insbesondere die Fristen zur Offenlegung bestimmter Dokumente, die Gläubigerschutzfristen, die beim Handelsregister einzureichenden Unterlagen, die Prüfpflichten des Amtes für Justiz sowie den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Registerbehörden der jeweils beteiligten EWR-Mitgliedstaaten.