Eine IWF-Kapitalanlage ist auf keinen Fall eine Versicherung wie die Regierung behauptet. Eine IWF-Kapitalanlage ist eine Anlage in Risikokapital mit Nachschusspflicht und Währungsrisiko. Diese Kapitalanlage widerspricht auch den Richtlinien für die Vermögensverwaltung des Fürstentums Liechtensteins vom 13. Dezember 2022, die besagen, dass Anlagen gemäss Art. 5 Abs. 1 d zu keiner Nachschusspflicht führen dürfen. Die Nachschusspflicht ist bei einem IWF-Beitritt jedoch gegeben.
Die aktuell vorgesehene Anlage von CHF 30 Mio. wird in CHF 25 Mio. Sonderziehungsrechte (SZR) angelegt. Die SZR sind ein Währungskorb von fünf Währungen, namentlich US-Dollar, Euro, britische Pfund, japanische Yen und chinesische Renminbi. Der US-Dollar ist aktuell mit 44 % gewichtet. Vier dieser Währungen haben gegenüber dem Schweizerfranken von 1994 bis 2024 erheblich an Wert verloren, nämlich der US-Dollar 34%, der Euro 41%, das britische Pfund 44.4% und der japanische Yen 58%. Vier dieser Währungen im Währungskorb sind gegenüber dem Schweizerfranken Schwachwährungen. Zentralbanken dieser Welt haben ihre US-Dollar-Positionen von weit über 70% auf nunmehr 55% reduziert. Es ist daraus ersichtlich, dass die Dominanz des US-Dollar schwindet und damit der Wert der SZR. Auf die vorgesehene Anlage von CHF 30 Mio. ist jährlich mindestens mit einem Währungsverlust von CHF 1 Mio. zu rechnen. Damit ist jeder Zinsertrag eliminiert und der IWF-Beitritt kommt einer schleichenden Kapitalvernichtung von liechtensteinischem Vermögen gleich. Das verschweigt die Regierung. Auch deshalb: Nein zum IWF-Beitritt.
Referendumskomitee Nein zum IWF-Beitritt