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Schweiz verbietet lästige Telefonanrufe für Krankenkassen

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Ab dem 1. September dürfen Krankenkassen in der Schweiz keine unaufgeforderten Telefonanrufe mehr tätigen, um neue Kunden zu gewinnen. Dies hat der Schweizer Bundesrat in einer neuen Verordnung festgelegt. Personen, die seit mehr als drei Jahren nicht mehr bei der Krankenkasse versichert sind, dürfen nicht mehr «kaltakquiriert» werden.

Zusätzlich müssen Versicherungsmakler bei Kundengesprächen Protokolle erstellen, die vom Kunden unterzeichnet werden müssen. Die Entschädigung für Makler wird auf 70 Franken pro versicherter Person in der Grundversicherung und 16 Monatsprämien pro Zusatzversicherungsprodukt begrenzt.

Bei Verstössen gegen diese Regeln drohen den Krankenkassen Geldbussen von bis zu 100.000 Franken. Die bisher nur für teilnehmende Versicherer verbindliche Branchenvereinbarung wird mit dieser Verordnung allgemeingültig.

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