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Liechtenstein bekommt weniger Geld für LSVA-Vollzug

Brücke über den Rhein
Eiskönigin

Der Bundesrat hat letzte Woche beschlossen, die Vernehmlassung zur Senkung der Entschädigung der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe zu eröffnen. Mit der LSVA lll werden die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein ab dem Jahr 2026 von verschiedenen Vollzugsaufgaben der LSVA-Erhebung entlastet. Deshalb soll künftig auch deren Entschädigung durch den Bund reduziert werden. Die Vernehmlassung zur Anpassung der entsprechenden Verordnung dauert bis zum 15. November 2024. Das bisherige LSVA-Erhebungssystem erreicht im Jahr 2024 sein technisches Lebensende und muss ersetzt werden.

Beim Vollzug der LSVA obliegen dem Amt für Strassenverkehr in Liechtenstein verschiedene Aufgaben, für welche Liechtenstein durch die Schweiz entschädigt wird. Manche Aufgaben der Kantone und Liechtensteins, wie die zulassungsrechtliche Einteilung der Fahrzeuge, bleiben auch mit der LSVA lll bestehen und sind für die reibungslose Erhebung der LSVA durch das BAZG unerlässlich. Andere Aufgaben werden wegfallen, etwa die tägliche Übermittlung von Daten an das BAZG.

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