Im Zuge der Diskussion um die anstehende Spitalabstimmung kontaktieren uns fortlaufend Mitmenschen. Für diese aktive Beteiligung sind wir dankbar. Auch liegt es uns am Herzen, diese Beiträge zu berücksichtigen. Nachdem die Zeit bis zur Zustellung der Wahlunterlagen knapp ist, möchten wir auf einen dieser uns aktuell zugetragenen Punkte auf diesem Weg aufmerksam machen.
Sofern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Ergänzungskredit zustimmen, würde das neue Spital auf der dafür vorgesehenen Parzelle beim Rheindamm gebaut werden. Im südlichen Bereich dieser Parzelle befindet sich die Feuerwehr-Übungsanlage. Eine Anlage, die von Feuerwehren aus dem In- und Ausland regelmässig und intensiv benutzt wird.
Kommt es zum Spitalneubau, muss diese Übungsanlage gezügelt werden; Rauch- und Geruchsemissionen sind in der direkten Nachbarschaft zum Spital inakzeptabel. Ein Grundstück, das offenbar 2100 m2 gross sein soll und den entsprechenden Anforderungen gerecht würde, ist im kleinen Liechtenstein nicht einfach zu finden. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge in Bezug auf einen etwaigen Umzug dieser Übungsanlage?
Nachdem ein Umzug als Folge des Spitalneubaus resultieren würde, sind die dafür entstehenden Kosten aktuell ein weiteres Thema. Wie steht es um die Eigentumsverhältnisse dieser Übungsanlage? Wer hätte die Kosten für den Umzug, Abbruch und die Neuerrichtung dieser Anlage zu tragen? Gemäss Feuerwehrgesetz haben die Gemeinden eine Feuerwehr zu unterhalten und die Betriebs- und Investitionskosten zu tragen. Da sich auf diesem Übungsareal beispielsweise eine «Brandplatte» mit einem im Erdreich befindlichen Auffangbecken für die entsprechenden Substanzen, welche bei den Übungen zum Einsatz kommen, befindet, wären auch bauliche Massnahmen nötig. Wurden diese Folgekosten in der aktuellen Spitalbudgetierung berücksichtigt?
Bei einer Abstimmung zu einem derart komplexen und kostenintensiven Bauprojekt ist es umso wichtiger, das Stimmvolk detailliert zu informieren. Eine Politik a la Salamitaktik ist inakzeptabel. Gemäss dem Informationsgesetz hat die Information der Bevölkerung u. a. nach den Grundsätzen der Vollständigkeit, Sachgerechtigkeit, Klarheit u. Vertrauensbildung barrierefrei zu erfolgen.
Auch wenn die Staatskassa aktuell sehr gut gefüllt ist, sind wir der Meinung, dass professionell agiert werden muss; hierzu gehören u. a. die Berücksichtigung von Folgekosten und eine transparente sowie umfassende Information.
Daher ein klares Nein, was bedeutet:
- Neues Personal, die bisher Verantwortlichen haben versagt
- Alle Beteiligten unseres Gesundheitswesen an einen Tisch
- Regionale Kooperation für die beste Spitalversorgung
Das Referendumskomitee
Dr.med. Markus Risch