Startseite InlandGericht Wegen Falschgeld verurteilt: Obergericht entscheidet über Berufung

Wegen Falschgeld verurteilt: Obergericht entscheidet über Berufung

Landgericht Vaduz
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Das Fürstliche Landgericht verurteilte im November zwei italienische Staatsbürger wegen Falschgeldbesitzes und -einfuhr nach Liechtenstein. Die Freiheitsstrafen betrugen 21 bzw. 27 Monate. Heute entschied das Fürstliche Obergericht über ihre Berufung.

Das Obergericht beschloss, die Frage des Vorsatzes erneut zu prüfen und befragte die Angeklagten erneut zur Geldmenge. Die Verteidigerinnen beantragten Freispruch oder eine Strafminderung. Sie argumentierten, dass der Erstangeklagte lediglich ein Begleiter und kein Mittäter war und daher keine Beitragstäterschaft begründet sei. Die Staatsanwältin betonte jedoch, dass er durch das Fahren über 100 bis 150 km einen Tatbeitrag geleistet habe. Die Freiheitsstrafen seien angemessen, da sie im unteren Drittel des Strafrahmens liegen.

Das Obergericht bestätigte im Wesentlichen den Schuldspruch. Es stellte fest, dass beide Angeklagten den Vorsatz hatten, Falschgeld nach Liechtenstein zu bringen. Allerdings konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass ihr Vorsatz eine Menge von mehr als 300’000 umfasste. Daher entfiel diese Qualifikation. Die Strafen wurden auf 12 Monate für den Erstangeklagten und 15 Monate für den Zweitangeklagten herabgesetzt.

Eine Aussetzung zur Bewährung kam für den Senat für beide aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht in Betracht. Es bestehe ein eminentes Interesse am Schutz vor Falschgeld, insbesondere auch durch die Rip-Deals.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft und dem Zweitangeklagten stehe das Rechtsmittel der Revision an den OGH zu. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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