Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL hat eine Strafe von 32 Mio. Euro gegen den Online-Händler Amazon verhängt. Die Behörde ist der Ansicht, dass die Überwachung der Beschäftigten durch ein System zur Messung von Unterbrechungen rechtswidrig ist.
Das System, das von Amazon eingesetzt wird, erfasst mithilfe von Scannern die Dauer der Unterbrechungen zwischen den Arbeitsschritten der Mitarbeiter. Die CNIL kritisiert jedoch nicht nur die Erfassung der Daten, sondern auch die Speicherung der Daten und Statistiken über alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen Zeitraum von 31 Tagen.
Amazon hingegen weist die Vorwürfe der CNIL zurück und bezeichnet deren Schlussfolgerungen als falsch. Das Unternehmen behält sich das Recht auf Berufung vor. Amazon argumentiert, dass Lagerverwaltungssysteme notwendig seien, um Sicherheit, Qualität und Effizienz zu gewährleisten und die Erwartungen der Kunden zu erfüllen.
Die Strafe gegen Amazon ist Teil einer breiteren Untersuchung der CNIL, bei der auch andere Unternehmen im Fokus stehen. Die Datenschutzbehörde hat bereits in der Vergangenheit hohe Geldstrafen gegen Unternehmen wie Google und Facebook verhängt.
Die Entscheidung der CNIL sendet ein deutliches Signal an Unternehmen, die Überwachungssysteme zur Kontrolle ihrer Mitarbeiter einsetzen. Es wird erwartet, dass diese Strafe Auswirkungen auf den Umgang mit Datenschutz und Arbeitsbedingungen haben wird.
Es bleibt abzuwarten, ob Amazon gegen die Strafe der CNIL vorgehen wird und wie sich dieser Fall auf den Umgang mit Datenschutz in anderen Unternehmen auswirken wird. Die Diskussion über die Balance zwischen Überwachung und Privatsphäre am Arbeitsplatz wird weiterhin anhalten.