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UVEK hebt Rettungsschirm-Kreditrahmen der Axpo Holding AG auf

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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat beschlossen, den Rettungsschirm-Kreditrahmen der Axpo Holding AG aufzuheben. Im Herbst 2022 hatte der Bund der Axpo Holding AG einen Kreditrahmen in Höhe von 4 Milliarden Franken gewährt. Diese Massnahme erfolgte ursprünglich im Rahmen einer Notverordnung und wurde später in das Bundesgesetz über Finanzhilfen für systemkritische Stromunternehmen („Rettungsschirm“) überführt. Aufgrund eines Antrags der Axpo hat das UVEK nun beschlossen, diese Verfügung ab dem 1. Dezember 2023 vollständig aufzuheben.

Im Jahr 2022 kam es auf den europäischen Energiemärkten aufgrund des Krieges in der Ukraine und der geringen Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke zu erheblichen Preisanstiegen. Die Stromunternehmen mussten daher hohe Sicherheitsleistungen für den Verkauf ihrer eigenen Stromproduktion auf Termin an den Strombörsen erbringen. Dies führte zu einem enormen Liquiditätsbedarf. Um die Liquidität der Axpo Holding zu stärken, stellte das Unternehmen im September 2022 einen Antrag auf temporäre Liquiditätsunterstützung beim Bundesrat. Da die Axpo als systemkritisches Stromunternehmen in der Schweiz gilt, aktivierte der Bundesrat daraufhin den Rettungsschirm und gewährte der Axpo den beantragten Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken. Bisher hat die Axpo diesen Kreditrahmen jedoch nicht in Anspruch genommen.

Nachdem das Parlament Ende September 2022 das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) verabschiedet hatte, wurde die Verfügung für den Kreditrahmen auf die neue gesetzliche Grundlage gestellt. Die Axpo hat nun einen Antrag auf Aufhebung der Verfügung gestellt, da sich seit Erlass der Verfügung wesentliche Faktoren verändert hätten und das Unternehmen nicht mehr auf den Kreditrahmen angewiesen sei. Die Axpo hat weitere Finanzierungsmassnahmen ergriffen, ihr Finanzprofil und ihre Liquiditätssituation verbessert sowie ihre Absicherungsstrategie, das Portfolio- und das Risikomanagement angepasst. Dadurch ist das Unternehmen heute weniger anfällig für zukünftige, unerwartete und schwer vorhersehbare Marktverwerfungen.

Das UVEK hat den Antrag der Axpo geprüft und beschlossen, die Verfügung für den Kreditrahmen ab dem 1. Dezember 2023 vollständig aufzuheben. Gemäss dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für systemkritische Stromunternehmen muss die Axpo weiterhin dem Bund alle für die Umsetzung des Gesetzes erforderlichen Informationen zur Finanzlage, den abgeschlossenen Energiehandelsgeschäften und eine Darstellung der Marktentwicklungen zur Verfügung stellen. Die Axpo und die anderen systemkritischen Unternehmen müssen auch weiterhin die jährliche Bereitstellungspauschale bezahlen, um die Kosten des Bundes für die Bereithaltung der Liquidität bis Ende 2026 zu decken. Allerdings werden sie von weiteren Auskunftspflichten sowie dem Dividenden- und Boniverbot für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung befreit. Denn diese zusätzlichen Pflichten sind gemäss dem Gesetz direkt an die Gewährung eines Kreditrahmens gekoppelt.

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