Die Kommission des Schweizer Parlaments hat es als schockierend empfunden, dass extremistische Symbole oft öffentlich und ohne rechtliche Konsequenzen verwendet werden können. Dies teilte die Kommissionssprecherin Céline Vara (Grüne/NE) mit. Ein Verbot solle nicht nur Symbole umfassen, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden, sondern auch andere rassendiskriminierende, extremistische und gewaltverherrlichende Symbole.
Im Mai hatte der Nationalrat für ein Verbot von Nazi-Symbolen gestimmt, jedoch lehnte der Ständerat diesen Vorstoss ab. Er bevorzugt eine allgemeinere Regelung. Ständerätin Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) warb vergeblich für ein Gesetz gegen nationalsozialistische Symbole. Jüdische Menschen hätten seit dem Ausbruch des Nahost-Konflikts vermehrt Angst. Es sei dringend notwendig, eine Strafnorm gegen Nazi-Symbole einzuführen, sagte auch Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Wenn der Vorstoss des Nationalrats abgelehnt werde, würde eine Lösung hinausgezögert. Dies bestritt jedoch eine Mehrheit des Ständerats.
Aktuell sind Symbole nur strafbar, wenn sie für eine rassistische Ideologie werben. Das Parlament hat bisher auf ein generelles Verbot rassistischer Symbole verzichtet, insbesondere wegen der Schwierigkeit, eine Definition der zu verbietenden Symbole zu finden. Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider stellte jedoch unmissverständlich klar: «Es gibt keinen Platz für Rassismus.»
Die Umsetzung eines generellen Verbots von nationalsozialistischen und rassistischen Symbolen in der Schweiz sei eine große Herausforderung, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) kürzlich in einem Bericht feststellte. Insbesondere sei fraglich, ob die notwendige Klarheit der Norm gefunden werden könne. Die bestehende Gesetzeslage auf Bundesebene und in den Kantonen sei für die meisten Situationen bereits ausreichend.
Wenn der Nationalrat der im Ständerat angenommenen Motion zustimmt, muss der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schaffen, die das öffentliche Tragen, Zeigen und Verbreiten von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Symbolen unter Strafe stellt. Dazu gehören laut Motionstext Propagandamittel, Zeichen und Symbole wie Gesten, Parolen, Grussformen, Zeichen und Fahnen.