Das Fürstliche Obergericht hat in nicht-öffentlicher Sitzung vom 16.11.2023 hinsichtlich des litauischen Staatsangehörigen, der beschuldigt wird, für die Bombendrohung am 13.10.20223 in Vaduz verantwortlich zu sein, die Untersuchungshaft verlängert. Die Verlängerung gilt somit vorerst bis 16.01.2024.
Das Obergericht stellte das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts des Vergehens des versuchten Landzwangs nach den §§ 15, 275 StGB fest. Der Verdächtige hat aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 131 Abs. 2 Z 1 und 3 lit. b StPO weiterhin in Untersuchungshaft zu verbleiben. Dies teilte das Gericht in einer Aussendung mit.
Gegen diesen Beschluss kann Revisionsbeschwerde an den Fürstlichen Obersten Gerichtshof erhoben werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.