Startseite Wirtschaft Bio Suisse: Delegierte bestätigen Grundsätze der Wiederkäuerfütterung

Bio Suisse: Delegierte bestätigen Grundsätze der Wiederkäuerfütterung

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Bei der Herbst-Delegiertenversammlung von Bio Suisse haben sich die Delegierten mit den Bio-Milchbetrieben solidarisiert, die Schwierigkeiten mit der Umstellung auf die seit 2022 geltenden Richtlinien zur Wiederkäuerfütterung haben. Zudem begrüssen sie die Aufnahme der MO Lizenznehmende als 33. Mitgliedorganisation und verabschieden das Grundsatzpapier zur Gleichberechtigung der Geschlechter.

Mit 48 Stimmen (38 Nein, 6 Enthaltungen) bekennen sich die Delegierten von Bio Suisse zum seit 2022 geltenden Grundsatz, wonach die Wiederkäuer auf Knospe-Höfen nur noch 5 Prozent Kraftfutter und ausschliesslich Schweizer Futter erhalten sollen. Insbesondere der erste Punkt der Richtlinien bereitet einigen Betrieben Schwierigkeiten bei der Umsetzung: Es gibt in der Schweiz zu wenig Eiweiss-Konzentrat in Knospe-Qualität für das Futter. Aus diesem Grund stimmten die Delegierten dem Antrag des Vorstands zu. Demnach wird es den Mischfutterherstellern für einen Zeitraum von fünf Jahren erlaubt sein, einen Prozentsatz an ausländischen Knospe-Eiweisskomponenten einzusetzen, gemessen an der Gesamtmenge des Wiederkäuer-Kraftfutters: Zehn Prozent während drei Jahren und fünf Prozent während zwei Jahren.

Die Lizenznehmenden werden als 33. Mitgliedorganisation aufgenommen

Ein Ziel der Avanti-Strategie 2025 ist es, die Lizenznehmenden stärker in den Verband einzubinden. Im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase stellten die Lizenznehmenden bereits seit 2021 zwei Delegierte. Nach Abschluss der Testphase wurde über die Aufnahme der MO Lizenznehmende als 33. Mitgliedorganisation abgestimmt. Mit 89 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fiel die Aufnahme deutlich aus. Die dafür nötige Statutenanpassung und insbesondere die Frage der Sitzverteilung wurden diskutiert. Die Delegiertenversammlung von Bio Suisse hat nun 102 Mitglieder.

Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative gefordert

Biodiversität ist ein zentrales und unverzichtbares Element des Biolandbaus. Die Bio-Betriebe unternehmen bereits viel, um die Artenvielfalt zu fördern. In der anstehenden Wintersession wird sich der Ständerat mit dem Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative befassen. Dieser kommt der Landwirtschaft entgegen, stellt mehr Mittel zur Verfügung, unterstützt die Kantone bei ihren Bemühungen und nimmt das Siedlungsgebiet stärker in die Pflicht. Die Delegierten fordern den Ständerat auf, auf den Gegenvorschlag einzutreten. Des Weiteren wurde das Budget für 2024 verabschiedet und das Positionspapier zur Gleichstellung diskutiert. Mit diesem Papier möchte der Verband die Gleichstellung der Geschlechter auf den Betrieben umsetzen.

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