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eGD-Gesetzesinitiative schafft Mindestanforderung

Peter Sele, Leiter der Regierungskanzlei und Horst Erne
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Die eGD-Gesetzesinitiative übergab Peter Sele, Leiter der Regierungskanzlei, 1’829 beglaubigte Unterschriften aus den Gemeinden. Die Initiatoren zeigen sich in einer Aussendung erfreut über die beeindruckende Resonanz der Bürger, die ihre Unterschriften beisteuerten, und möchten allen, die dieses Ergebnis ermöglichten, herzlich danken.

Die Mindestanforderung von 1’000 Unterschriften für die Gesetzesinitiative wurde mit 1’829 Unterschriften deutlich übertroffen. Obwohl die Initiatoren stets optimistisch waren, dass ihre Initiative Zustimmung finden würde, überraschte sie die beinahe doppelte Anzahl der benötigten Unterschriften.

Wie geht es nun weiter?

Die Regierung wird das Ergebnis der Unterschriftensammlung veröffentlichen und in einem Bericht dem Landtag vorlegen. Der Landtag wird entscheiden, ob er die Gesetzesänderung selbst umsetzt oder ob eine Volksabstimmung erforderlich ist. Im Falle einer Volksabstimmung wird die Regierung beauftragt, diese innerhalb von 14 Tagen anzusetzen, und sie muss innerhalb von drei Monaten stattfinden.

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