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Kanton St. Gallen verabschiedet neues Universitätsgesetz für die HSG

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Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen hat in seiner heutigen Sitzung das neue Universitätsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz erhält die Universität St. Gallen (HSG) ein neues rechtliches Fundament, das die Governance und die Institute der Universität stärken soll. Das Gesetz schafft klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und betont gleichzeitig die Stärken der HSG, wie ihre Internationalität und Praxisnähe.

Das neue Universitätsgesetz wurde in der Herbstsession des Kantonsrats ohne weitere Anpassungen genehmigt. Damit gibt es nun einen verlässlichen Rahmen, um die HSG strukturell auf die Zukunft auszurichten und die nachgelagerten Erlasse anzupassen. Das Universitätsgesetz unterliegt dem fakultativen Referendum. Wenn dieses nicht ergriffen wird, tritt es am 1. Januar 2024 in Kraft.

Bereits im November 2018 hatte der Kantonsrat die Regierung beauftragt, das Universitätsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Die Regierung erstellte daraufhin unter Einbezug der Universität eine Botschaft und einen Entwurf für ein totalrevidiertes Universitätsgesetz, die im August 2022 dem Kantonsrat vorgelegt wurden.

Das neue Universitätsgesetz löst das 35 Jahre alte Vorgängergesetz ab. Mit dem neuen Gesetz können die Anforderungen der Öffentlichkeit an die Führung und Rechenschaftspflicht einer mit Steuergeld finanzierten Institution erfüllt werden. Die Rollen in den verschiedenen Aufgabenbereichen wie Strategie und Aufsicht, Lehre, Forschung und Weiterbildung, personelle und finanzielle Führung sowie Rechtspflege werden klar definiert.

Die Organe erhalten klare Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Insbesondere der Rektorin oder dem Rektor kommt eine erweiterte Aufsichts- und Weisungsfunktion zu, insbesondere in Bezug auf die Institute. Mit den klaren und präzisierten Zuständigkeiten entspricht das neue Universitätsgesetz den heutigen Bedürfnissen nach Transparenz und stärkt die Akzeptanz der Universität in Politik und Gesellschaft.

Gleichzeitig werden mit dem neuen Gesetz die Stärken der HSG beibehalten. Dazu gehört die internationale Ausrichtung der Universität mit einer regionalen Verankerung. Ebenso wichtig sind die teilautonomen, unternehmerisch geführten Institute als Alleinstellungsmerkmal. Die Professorinnen und Professoren sollen weiterhin Anreize für freiwillige Zusatzleistungen im Rahmen der Institute und der Weiterbildung haben, allerdings unter klaren Regeln und einer gestärkten Aufsicht durch das Rektorat.

Die HSG soll auch in Zukunft zu den führenden Wirtschaftsuniversitäten in Europa gehören, mit Schwerpunkt auf Rechts- und Sozialwissenschaften sowie Diversifizierung in ausgewählten weiteren Wissenschaften. Das neue Gesetz stärkt auch den Bereich der Weiterbildung und ermöglicht es der HSG, sich an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen wie Spin-Offs zu beteiligen. Dadurch kann die HSG weiterhin Fach- und Führungskräfte anziehen und den Kanton St. Gallen als innovativen Forschungs- und Wirtschaftsstandort stärken.

Auch beim strategischen Organ der HSG, dem Universitätsrat, gibt es Änderungen durch das neue Gesetz. Gemäss den kantonalen Grundsätzen zur Steuerung und Beaufsichtigung von Organisationen mit kantonaler Beteiligung (Public Corporate Governance) gibt Regierungspräsident Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartements, das Präsidium des Universitätsrats auf Ende der Amtsdauer 2020-2024 ab. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger wird künftig als Mitglied ohne Führungsfunktion Einsitz im Universitätsrat nehmen. Die Wahl der Mitglieder dieses Fachgremiums und des Pr

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