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St.Gallen schützt acht historische Züge als bewegliches Kulturerbe

Appenzell
Eiskönigin

Der Kanton St.Gallen hat acht Fahrzeuge der Stiftung Historische Appenzeller Bahnen als bewegliches Kulturerbe unter Schutz gestellt. Die entsprechende Vereinbarung wurde von Regierungsrätin Laura Bucher mit der Eigentümerschaft unterzeichnet. Durch diese Massnahme erhalten die Fahrzeuge das St.Galler Kulturerbe-Label und werden in das neue Kulturerbe-Verzeichnis des Kantons aufgenommen.

Die Stiftung Historische Appenzeller Bahnen besitzt Schienenfahrzeuge, die einst im regulären Betrieb auf den Strecken der heutigen Appenzeller Bahnen eingesetzt wurden. Die Stiftung und die angegliederten Vereine setzen sich für den möglichst fahrbereiten Erhalt der historischen Fahrzeuge und die Vermittlung ihrer Geschichte ein. Nun wurden acht dieser Fahrzeuge, die für die Zahnradstrecken St.Gallen–Gais–Appenzell, Altstätten–Gais und Rorschach–Heiden gebaut wurden, als bewegliches Kulturerbe des Kantons St.Gallen unter Schutz gestellt.

Die feierliche Unterschutzstellung fand in Anwesenheit der Lokomotive DZeh 2/4 Nr. 22 und der beiden Personenwagen AB 12 und AB 13 statt. Diese wurden vom Bahnhof Rorschach nach Wartensee gefahren, wo die Vereinbarung über die Unterschutzstellung unterzeichnet wurde.

Die unter Schutz gestellten Fahrzeuge sind Zeugnisse der historischen Bedeutung der Eisenbahn für die Region, insbesondere für die Textilindustrie und den Tourismus, aber auch für die Entwicklung von Mobilität, Verkehr und Technik. Zudem belegen sie den grenzüberschreitenden Austausch und die engen Beziehungen zwischen dem Kanton St.Gallen und den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.

Das neue Kulturerbe-Verzeichnis wurde im März dieses Jahres in einer Pilotphase eingeführt und kann nun unter kulturerbe.sg.ch eingesehen werden. Mit der Einführung erfüllt der Kanton St.Gallen eine wichtige Vorgabe des im Jahr 2018 in Kraft getretenen Kulturerbe-Gesetzes

Dornröschen

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