Die Regierung hat in ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag den Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Offenlegungsgesetzes und anderer Gesetze verabschiedet. Das Offenlegungsgesetz regelt die Offenlegung von Informationen über Unternehmen, deren Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden. Es wurde überarbeitet, um neuen europäischen Richtlinien gerecht zu werden. Eine Überprüfung des bestehenden Gesetzes hat ergeben, dass Anpassungen notwendig sind. Insbesondere wurden Redundanzen in Bezug auf Offenlegungspflichten festgestellt. Es soll auch eine klare Rechtsgrundlage für ein offizielles Speichersystem geschaffen werden, das von der Finanzmarktaufsicht eingerichtet wird.
Zusätzlich zur Anpassung des Offenlegungsgesetzes sollen auch Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in das Gesetz aufgenommen werden. Dies betrifft Unternehmen, deren Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden. Es sollen auch Anpassungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Übernahmegesetzes vorgenommen werden.