Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mussten die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen Liechtenstein und Grossbritianien neu geregelt werden. Bislang waren diese über das EWR-Abkommen geregelt. Nun haben Island, Liechtenstein und Norwegen ein neues Abkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen, um die sozialversicherungsrechtliche Koordinierung wieder gezielt und umfassend zu regeln.
Das neue Abkommen wurde am 30. Juni in London unterzeichnet und gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung sowie einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Versicherungszeiten, die im jeweils anderen Staat zurückgelegt wurden, werden angerechnet und die Auszahlung der Leistungen ins Ausland wird sichergestellt.
Ein bedeutender Vorteil des Abkommens ist, dass in Liechtenstein Versicherte auch in Grossbritannien Anspruch auf medizinische Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft haben. Das bedeutet, dass beispielsweise Touristen, die während ihres Urlaubs in UK ins Krankenhaus müssen, dort behandelt werden, als wären sie in dort versichert.
Des Weiteren werden durch das Abkommen Überversicherung und Versicherungslücken für Personen vermieden, die sowohl in Liechtenstein als auch im Vereinigten Königreich arbeiten. Dadurch wird auch der vorübergehende Einsatz von Arbeitskräften im jeweils anderen Staat erleichtert und die Mobilität gefördert.
Mit dem Abkommen wird im Bereich der sozialen Sicherheit weitgehend der Status quo vor dem Brexit wiederhergestellt. Die Versicherten können somit weiterhin auf umfassende Leistungen zurückgreifen und sind auch im Ausland abgesichert.