Startseite Inland Kein Heizungsverbot, aber strengere Vorgaben bei der Energieeffizienz

Kein Heizungsverbot, aber strengere Vorgaben bei der Energieeffizienz

Medienorientierung - Energetische Gebäudevorschriften sowie Photovoltaik-Pflicht.
Eiskönigin

Die Regierung, vertreten durch die Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni und Infrastrukturministerin Graziella Marok-Wachter, hat heute bekannt gegeben, dass die Pläne für den verpflichtenden Austausch von Heizungen in Bestandsgebäuden fallen gelassen werden. Dieser Schritt erfolgt als Reaktion auf die Ergebnisse von Gesprächen mit der Wirtschaft und der Bevölkerung, die gezeigt haben, dass der ursprüngliche Vorschlag nicht mehrheitsfähig ist. Dabei wurden Ängste und Vorbehalte hinsichtlich des «Herausreissens funktionierender Heizungen» geäussert, obwohl dies nie geplant war.

Die Regierung hat daher beschlossen, den Vorschlag zu überarbeiten. Für Wohnbauten wird es keine generelle Pflicht zum Nachrüsten einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe geben, sondern nur für Neubauten oder Komplettsanierungen. Bei Sanierungen besteht jedoch die Möglichkeit, die bestehende Heizung weiterhin zu nutzen, wenn durch Energiesparmassnahmen eine ausreichende Energieeffizienz gewährleistet ist.

PV-Pflicht für Industrie- und Gewerbegebäude

Für Nicht-Wohngebäude, darunter fallen Industriegebäude, Gewerber und Landwirtschaftsbauten, wird ab dem Jahr 2035 eine Photovoltaikpflicht eingeführt. Die Regierung betrachtet diese Massnahme als notwendig, um die Klima- und Energieziele zu erreichen. Ausnahmen gibt es, für Grundstücke, bei denen eine PV-Analge aufgrund der geringen Sonneneinstrahlung ineffizient wäre, für denkmalgeschützte Gebäude, für Bagatellfälle, worunter hauptsächlich unbeheizte Gertenhäuser fallen

Durch die Entschärfung der ursprünglichen Pläne hofft die Regierung, die Bevölkerung für die Massnahmen gewinnen zu können.

«Für die Energiewende brauchen wir die Bevölkerung, sonst schaffen wir es nicht.»

Sabine Monauni

Es geht darum, die Energiewende voranzutreiben und den ökologischen Fussabdruck zu verringern. Mehr als 70% der liechtensteinischen Gebäude werden noch fossil beheizt. Ein schrittweiser Ausstieg ist notwendig. Die erneuerbare Energieproduktion muss vorangetrieben werden, nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch zu Sicherung der Energieautonomie Liechtensteins.

Zinslose Darlehen als zusätzliche Unterstützung

Um sicherzustellen, dass die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für die Bürger und Unternehmen von Liechtenstein umsetzbar ist, wurden verschiedene Aspekte in Betracht gezogen. Insbesondere hat sich gezeigt, dass die Mehrkosten für die Installation von Solarsystemen für viele Menschen kein «kleiner Betrag» sind.

Als Lösungsansatz wurde daher vorgeschlagen, zinslose Darlehen anzubieten. Die Handhabung dieser Darlehen auf Landesebene wäre eine enorme Herausforderung. Daher sollen, die Hypothekarbanken einbezogen werden, um diese Aufgabe zu übernehmen. Die Banken könnten zinslose Darlehen vom Staat erhalten und sich gleichzeitig über entsprechende Mittel beim Land finanzieren. Dadurch würde das Ausfallrisiko bei den Banken liegen. Diese Herangehensweise hätte auch den Vorteil, dass Hausbauer nur einen Ansprechpartner hätten, da die Hausbank bereits mit ihren Kunden und deren finanzieller Situation vertraut ist. Gespräche wurden bereits mit der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) geführt, die grundsätzliches Interesse an dieser Zusammenarbeit gezeigt hat.

«Auch die Banken haben Nachhaltigkeitsziele, das wäre für sie ein Weg, diese zu erreichen»

Sabine Monauni

Diese mögliche Lösung würde dazu beitragen, die Finanzierungshürden zu verringern und den Übergang zur Solarenergie für die Bürger und Unternehmen in Liechtenstein zu erleichtern.

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