Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat heute die Freigabe von Antibiotika aus den Pflichtlagern erweitert. Ab dem 1. März 2023 können grössere Mengen an oralen Antibiotika (Tabletten und Kapseln) freigegeben werden. Diese Massnahme wurde notwendig, da die Versorgungslage bei Antibiotika aufgrund der COVID-19-Pandemie und einer starken und anhaltenden Infektionswelle zunehmend problematisch wird. Der WL-Delegierte Kurt Rohrbach hat eine «Taskforce Engpass Medikamente» eingesetzt, um rasch umsetzbare Massnahmen zu prüfen. Die Freigabe der Pflichtlager für orale Antibiotika ist ein erster Schritt, um die Versorgungslage zu verbessern, aber es bleibt abzuwarten, ob sie ausreicht, um Lieferengpässen entgegenzuwirken.
Schweiz erweitert Freigabe von Antibiotika aus Pflichtlager
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