Die Regierung in Vaduz hat in ihrer letzten Sitzung einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Mediengesetzes und des Tabakpräventionsgesetzes verabschiedet, um die EU-Richtlinie (AVMD-RL) über audiovisuelle Mediendienste umzusetzen. Die überarbeiteten Vorschriften der AVMD-RL sollen auch Video-Sharing-Plattformen wie YouTube, Netflix oder Facebook, Instagram oder TikTok erfassen. Die Plattformen werden künftig in bestimmten Bereichen vergleichbaren Standards unterworfen wie klassische Fernsehsender.
Die neue Richtlinie enthält auch strengere Regeln zum Jugendschutz und Vorschriften, mit denen sichergestellt werden soll, dass in audiovisuellen Medien nicht zu Hass, Gewalt oder Terrorismus aufgerufen wird. Ebenso finden sich Bestimmungen zur Stärkung der kulturellen Vielfalt des audiovisuellen Sektors in Europa. Die Änderungen berücksichtigen die Entwicklungen des Marktes und schaffen ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit.