Startseite Wirtschaft Post-Verordnungspaket beschlossen – Was bedeutet das für die Kunden?

Post-Verordnungspaket beschlossen – Was bedeutet das für die Kunden?

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Dornröschen

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Verordnungen zur Durchführung des neuen Gesetzes über Postdienste- und Paketzustelldienste (PPG) verabschiedet. Das umfasst die Verordnung über Postdienste- und Paketzustelldienste (PPV) und weitere Verordnungen.

Doch was bedeutet das für die Post-Kunden? Der Landesspiegel hat nachgefragt.

Das Post-Verordnungspaket, regelt – wie im Gesetz vorgesehen – das Nähere zu einige Bestimmungen des Gesetzes über die Postdienste und Paketzustelldienste, beispielweise zur Meldepflicht.

Das Gesetz selbst dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/6/EG (Dritte Postdiensterichtlinie) sowie der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste. Als Resultat eines rund 20-jährigen Reformprozesses dient die dritte Postdiensterichtlinie der vollständigen Liberalisierung des Marktes für Postdienste. Die wesentlichen Änderungen durch die Übernahme der Richtlinie betreffen den Wegfall des Monopols der Liechtensteinischen Post AG für Briefe unter 50 Gramm, die Einführung einer Meldepflicht für Anbieter anstatt des bisherigen Konzessionsregimes sowie die Einrichtung einer nationalen Regulierungsbehörde.

Die Gewährleistung der postalischen Grundversorgung wie auch die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Post werden weiterhin sichergestellt. Bei grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten soll durch die neuen Regelungen insbesondere eine bessere Preistransparenz und damit ein attraktiveres Angebot gewährleistet werden.

Durch den Wegfall des Monopols ist der Eintritt neuer Marktteilnehmer nun auch im (bisherigen Monopol) Bereich der Briefe unter 50 Gramm grundsätzlich möglich. Der postalische Markt in Liechtenstein ist allerdings im internationalen Kontext sehr klein und das sinkende Briefvolumen führt zu einem kontinuierlich schrumpfenden Marktsegment. Ob es hier tatsächlich zu mehr Dynamik im Markt, i.e. Markteintritt kommt, ist abzuwarten.

Mit der neuen Rechtsgrundlage (PPG + Verordnungen) wird auch der Marktzugang erleichtert. D.h., wer die im Gesetz definierten Kriterien erfüllt, meldet sich bei der Regulierungsbehörde und kann damit als Anbieter im Postmarkt auftreten.

Eine funktionierende Grundversorgung mit Postdiensten ist eine wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung, den nationalen Zusammenhalt und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein. Daher hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, auch bei einer weiteren Öffnung des Marktes, eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzierbare Grundversorgung in guter Qualität sicherzustellen.

Für Post-Kunden bedeutet das insbesondere:

  • ein flächendeckender Universaldienst, der ständig und in einer bestimmten Qualität zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen muss;
  • eine Dichte an Abhol- und Zugangspunkte, die den Bedürfnissen der Nutzer entspricht; sowie
  • die Gewährleistung der Hauszustellung an grundsätzlich mindestens fünf Tagen in der Woche.
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