Gestern fand vor dem Fürstlichen Landgericht eine Gerichtsverhandlung statt, bei der es um eine Autofahrt mit Marihuana ging. Der Angeklagte, ein Monteur aus Ungarn, wurde im Oktober letzten Jahres von der Landespolizei angehalten, nachdem er am Vortag Marihuana konsumiert hatte. Da er den von der Polizei verlangten Drogentest verweigerte, wurde er nun wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und Verweigerung der Blutprobe nach dem SVG angeklagt.
In der Verhandlung gab der Angeklagte zu, dass er unter dem Einfluss von Marihuana gefahren war. Er gab an, dass er nicht wusste, dass man Marihuana noch so lange nachweisen könne und sich nicht bewusst gewesen sei, gegen ein Gesetz verstossen zu haben. Seit fünf Jahren konsumiere er regelmässig mit Freunden. Seit dem Vorfall fahre er nicht mehr mit dem Auto, sondern nur noch mit dem Bus.
Die Landrichterin verurteilte den Angeklagten zu einer Geldbusse von CHF 2’100. Sie betonte, dass das Fahren unter Drogeneinfluss eine ernsthafte Straftat sei, die nicht toleriert werden könne. Da der Angeklagte nicht anwaltlich vertreten ist, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Die Gerichtsverhandlung endete mit einer klaren Botschaft: Autofahrer müssen sich bewusst sein, dass das Fahren unter Drogeneinfluss eine Straftat ist und schwere Konsequenzen haben kann. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, die Gesetze einzuhalten und sich und andere nicht unnötig zu gefährden.