Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. März 2023, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes verabschiedet. Mit dieser Vorlage soll das Erbrecht modernisiert werden. Ab dem 14. Juni 2023 wird das Erbrecht flexibler ausgestaltet, indem Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen können. Weitere Anpassungen, wie die Anpassung der Erbunwürdigkeits- und der Enterbungsgründe sowie die Vereinheitlichung der Verjährungsfristen, stehen im Vernehmlassungsbericht.
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