Startseite InlandGericht 40-jähriger wegen Körperverletzung verurteilt

40-jähriger wegen Körperverletzung verurteilt

Landgericht
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Vor dem Fürstlichen Landesgericht musste sich ein 40-jähriger Mann verantworten, weil er seine Ehefrau im Mai 2022 vor dem Roxy Markt in Balzers geschlagen und verletzt hat.

Augenzeugen des Vorfalls schritten ein, nachdem sie die laute Auseinandersetzung gehört hatten. Sie forderten den Mann auf, aufzuhören, doch dieser bedrohte die Zeugen und drohte damit, sie umzubringen, sollten sie die Polizei rufen. Ein Ehepaar kam der Frau zur Hilfe, woraufhin der Mann von seinem Opfer abliess und stattdessen die Zeugen attackierte. Erst nach mehrmaligem Einsatz eines Pfeffersprays beendete der Mann seine Attacken.

«Wir hatten Krach, wie in jeder Ehe

Der Angeklagte

In der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter zeigte sich der Angeklagte reumütig und geständig. An Details will er sich nicht erinnern können. «Wenn die Zeugen das so sagen, wird das stimmen» gab er an. Er gab an, viel Alkohol getrunken zu haben und normalerweise nicht so zu handeln. Er entschuldigte sich bei allen Zeugen.

Der Staatsanwalt dankte den Zeugen für ihr couragiertes Einschreiten und forderte angesichts der erheblichen Gewaltanwendung eine deutliche Strafe. In seinem Schlusswort betonte der unbescholtene Angeklagte nochmal, dass es ihm leidtäte und er nie wieder gewalttätig werden wolle.

Wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und versuchter Nötigung wurde der Angeklagte zu einer bedingten Geldstrafe von CHF 3’750.- verurteilt. Diese muss er also nicht bezahlen, wenn er innerhalb der 3-jährigen Probezeit nicht erneut straffällig wird. Die Gerichtskosten von CHF 500.- muss er bezahlen.

«Solche Ausraster können sie sich nicht leisten»

Der Landrichter zum Angeklagten

Der Richter betonte, dass es „sehr knapp“ war und nur aufgrund seiner Unbescholtenheit und des glaubwürdigen Geständnisses, hätte er die Geldstrafe gerade noch zur Bewährung ausgesetzt.

Da er nicht anwaltlich vertreten war, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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