Startseite Inland Datenschutz jetzt auch schon bei der Fasnacht?

Datenschutz jetzt auch schon bei der Fasnacht?

Eiskönigin

Der Landesspiegel möchten Ihnen in diesem Artikel die Bedeutung von Datenschutz im Kontext der Fasnacht näherbringen. Auch wenn Fasnacht eine Zeit des Feierns und der Freude ist, gibt es einige Einschränkungen, die im Rahmen des Datenschutzes zu beachten sind.

Als Veranstalter von Fasnachtsveranstaltungen ist es wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten während der Fasnacht nicht ohne Weiteres erlaubt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt. Eine solche Rechtsgrundlage kann beispielsweise eine Einwilligung der betroffenen Person sein oder aber auch eine rechtliche Verpflichtung.

Um die Einwilligung von betroffenen Personen einzuholen, müssen Sie als Veranstalter sicherstellen, dass diese Einwilligung freiwillig, informiert und unmissverständlich gegeben wurde. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass die betroffene Person jederzeit das Recht hat, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Eine weitere wichtige Vorschrift im Bereich Datenschutz während der Fasnacht ist die Datensparsamkeit. Dies bedeutet, dass Sie als Veranstalter nur die personenbezogenen Daten erheben dürfen, die für den Zweck der Fasnachtsveranstaltung erforderlich sind. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass die erhobenen Daten sicher und vertraulich behandelt werden.

Im Rahmen der Fasnacht kann es auch vorkommen, dass Sie als Veranstalter Fotos oder Videos von den Teilnehmern machen möchten. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die betroffenen Personen vorab informieren und deren Einwilligung einholen. Darüber hinaus sollten Sie sicherstellen, dass die Fotos und Videos ausschliesslich für den Zweck der Fasnachtsveranstaltung verwendet werden und nicht ohne Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht werden.

BBM_Vorverkauf_2024_VA_Wideboard_994x250

Kommentar Abgeben

1