Nach dem StGH-Urteil: DpL fühlt sich bestätigt, FBP sieht Auftrag zur Nachbesserung
Der Staatsgerichtshof hat den Enteignungsbeschluss des Landtags zur Höchstspannungsleitung in Balzers aufgehoben. Nun ist der Ball wieder bei Regierung und Landtag – und die Parteien ziehen sehr unterschiedliche Schlüsse aus dem Urteil. Während die DpL ihre geschlossene Ablehnung bestätigt sieht und den Beschwerdeführer ausdrücklich lobt, liest die FBP das Urteil nicht als Absage an eine Enteignung, sondern als Auftrag, sauberer zu begründen. Der Landesspiegel hat bei den Fraktionen nachgefragt.
Zur Erinnerung: Am 3. Dezember 2025 hatte der Landtag mit 14 von 25 Stimmen dem Antrag der Swissgrid AG zugestimmt, zugunsten der Leitung Rüthi–Bonaduz zwangsweise Dienstbarkeiten auf privaten Grundstücken in Balzers einzuräumen. Ein betroffener Grundeigentümer erhob dagegen Individualbeschwerde. Der Staatsgerichtshof gab ihm recht: Der Landtag habe seinen Entscheid nicht ausreichend begründet und damit die Begründungspflicht und die Eigentumsgarantie verletzt. Die Regierung habe in ihrer Stellungnahme lediglich die Begründung der Swissgrid übernommen. Zudem hatte sich in der Debatte eine Mehrheit für eine Befristung der Dienstbarkeiten auf 15 Jahre ausgesprochen, zur Abstimmung kam jedoch der Antrag der Swissgrid ohne jede Frist.
DpL: „Der Staatsgerichtshof hat richtig entschieden“
Für die DpL, die im Dezember geschlossen gegen die Enteignung gestimmt hatte, ist das Urteil eine Genugtuung. „Der Staatsgerichtshof hat richtig entschieden“, schreibt Fraktionssprecher Thomas Rehak. Der Landtag habe eine Enteignung beschlossen, „ohne zu sagen, wie lange sie gilt, welchen Umfang sie hat und warum gerade diese Trasse notwendig ist“. Viele Ja-Stimmen hätten an der Befristung auf 15 Jahre gehangen, die im Beschluss aber nicht gestanden sei. Regierungsrat Hubert Büchel habe die 15 Jahre erst nach der Pause mündlich zugesagt. „Eine private Eingabe der Swissgrid ersetzt keine Begründung der Regierung“, so Rehak. Der Dank der DpL gelte dem Beschwerdeführer aus Balzers, der mit seiner Beschwerde erreicht habe, dass der Beschluss gekippt wurde.
Rehak betont zugleich, was das Gericht nicht entschieden hat: ob die bestehende Leitung überhaupt enteignet werden darf. Bedauerlich sei, dass sich der Staatsgerichtshof nicht zu Treu und Glauben geäussert habe. Die Gemeinde Balzers habe die Nichtverlängerung der Verträge bereits 2005 angekündigt und 2012 bestätigt, ausgelaufen seien sie 2021. Der Landtag habe der Regierung mehrfach den Auftrag erteilt, eine Lösung zu verhandeln. Angekommen sei 2025 ein Bericht ohne Antrag und ohne Empfehlung. „Dass der Staat so lange zuwartet und den fremden Antrag dann unbegründet zu Lasten der Mälsner durchreicht, hätte das Gericht unter Treu und Glauben prüfen können“, schreibt Rehak.
Auch eine verbindliche Befristung hätte die DpL nicht umgestimmt. Ohne vernünftige Alternative wäre für ihn auch eine befristete Enteignung der heutigen Trasse nicht zustimmungsfähig gewesen, hält Rehak fest. Von der Regierung erwartet die DpL einen Bericht und Antrag mit eigener Empfehlung, in dem die bestehende Trasse und die Variante „M optimiert“ samt Kosten, Zeitplan, Dauer, Umfang der Dienstbarkeit und voraussichtlicher Entschädigung bewertet werden. „Wir stimmen einer Enteignung nicht zu, solange diese Vorlage fehlt und solange keine brauchbare Alternative vorliegt.“
Die Sorge um die Stromversorgung teilt Rehak nicht: „Ein Nein zur Enteignung schaltet die Leitung nicht über Nacht ab.“ Das öffentliche Interesse an einer Leitung sei unbestritten, umstritten sei nur die Führung durch Balzers. „M optimiert“ bleibe für die DpL die richtige Lösung. Sie werde von der Gemeinde, der Bürgergenossenschaft und der IG getragen, und der Landtag habe sie 2024 zur Priorität gemacht.
FBP: Keine grundsätzliche Absage
Die FBP hatte der Enteignung im Dezember mit fünf zu zwei Stimmen zugestimmt. Die Abgeordnete Bettina Petzold-Mähr sieht im Urteil keine grundsätzliche Absage. „Ich lese das Urteil nicht als grundsätzliche Absage an die Höchstspannungsleitung oder an eine mögliche Enteignung, sondern als Auftrag, die Interessenabwägung nachvollziehbarer darzulegen und die Modalitäten, insbesondere die Dauer der Dienstbarkeit, klar zu regeln“, schreibt sie. Das Urteil sei zu respektieren und gebe dem weiteren Verfahren klare Leitplanken vor.
Die Zustimmung ihrer Fraktion begründet Petzold-Mähr mit der Versorgungssicherheit und der Einbindung Liechtensteins in das überregionale Stromnetz. Dieses öffentliche Interesse stelle auch der Staatsgerichtshof nicht grundsätzlich in Frage. Ob der Landtag den Bericht damals hätte zurückweisen müssen, lässt sie offen: „Rückblickend kann man immer sagen, man hätte anders entscheiden können.“ Entscheidend sei, dass im nächsten Verfahrensschritt eine eigenständige und tragfähige Entscheidungsgrundlage vorliege.
Versorgungssicherheit und Eigentum verdienten beide hohen Respekt, so Petzold-Mähr. „Gerade deshalb braucht es eine sorgfältige und nachvollziehbare Abwägung.“ Von der Regierung erwartet sie einen umfassenden Bericht und Antrag, der die Varianten, die Interessen der Betroffenen, die Versorgungssicherheit und die Dauer der Dienstbarkeit transparent darstellt.
Dabei teilt auch sie eine Spitze gegen die Regierung aus. Der Landtag habe ihr ein klares Ziel mit auf den Weg gegeben, die Regierung habe sich aber stets darauf berufen, solche Formalitäten seien ihre Angelegenheit. Das sei mit dem Urteil aus ihrer Sicht klar widerlegt. „Das Urteil zeigt, dass die Frage der Dauer keine Nebenfrage ist, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Verhältnismässigkeitsprüfung.“ Welche Dauer sachgerecht sei, solle aber auf Grundlage der technischen, rechtlichen und versorgungspolitischen Fakten entschieden werden. Einen Zeitpunkt, wann die Masten aus Balzers verschwinden, will sie nicht nennen: „Einen konkreten Zeitpunkt für das Verschwinden der Masten zu nennen, wäre heute jedoch nicht seriös.“
Einigkeit beim Gesetz von 1887
In einem Punkt liegen DpL und FBP nahe beieinander: Das Enteignungsgesetz stammt aus dem Jahr 1887, und der Staatsgerichtshof selbst regt an zu prüfen, ob das Verfahren den heutigen Anforderungen noch genügt. Rehak hält das Gesetz für nicht mehr zeitgemäss. Es zerreisse einen Entscheid auf mehrere Organe: Der Landtag entscheide über die Notwendigkeit, die Regierung über Umfang und Dauer, die Entschädigung werde in einem eigenen Verfahren festgelegt. Die Kompetenz über die Notwendigkeit müsse aber beim Landtag bleiben. Die DpL erwarte eine Revision.
Auch Petzold-Mähr findet, die Diskussion dränge sich nach dem Urteil auf. Es sei legitim, über eine Modernisierung des Enteignungsrechts nachzudenken. „Dabei sollte es nicht um den vorliegenden Einzelfall gehen, sondern um ein zeitgemässes, transparentes und rechtssicheres Verfahren für künftige Generationen.“
Freie Liste braucht mehr Zeit, VU-Antwort folgt
Die Freie Liste will sich noch nicht inhaltlich festlegen. „Leider war es uns in der Kürze der Zeit noch nicht möglich, das Urteil zu studieren, um hier eine Stellungnahme abzugeben“, schreibt die Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher. Auf den ersten Blick sei aber ersichtlich: „Regierung und Landtag müssen besser zusammenarbeiten.“ Der Landtag werde sich mit der Thematik weiter auseinandersetzen müssen, „um eine begründbare und konforme Entscheidung treffen zu können“.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann (VU) weilt derzeit im Ausland und hat eine Stellungnahme in Kürze angekündigt.

