Auch in Polen gibt es ein Veto gegen das Abtreibungsrecht

Warschau

In Warschau standen am Donnerstagabend rund tausend Menschen im Regen vor dem Parlament. In mehr als zwanzig weiteren polnischen Städten wurde ebenfalls demonstriert, laut Euronews sogar in 26 Städten und in London. Die Demonstranten forderten legale und kostenlose Schwangerschaftsabbrüche. Anlass war der sechste Jahrestag jenes Urteils, mit dem das polnische Verfassungsgericht im Oktober 2020 eines der strengsten Abtreibungsverbote Europas noch weiter verschärft hatte.

Wenige Tage zuvor hatte der Sejm, das polnische Unterhaus, zwei Gesetze zur Lockerung verabschiedet. Ob sie je in Kraft treten, ist fraglich. Denn wie in Liechtenstein entscheidet am Ende nicht das Parlament allein – und auch hierzulande ist in dieser Woche ein Veto gefallen.

Knappe Mehrheiten im Sejm

Am Dienstag stimmte der Sejm über zwei Vorlagen ab. Die erste, eingebracht von der Bürgerkoalition von Ministerpräsident Donald Tusk und der Linken, entkriminalisiert die Hilfe bei einer Abtreibung teilweise. Wer einer Frau in bestimmten Situationen beim Abbruch hilft, soll nicht mehr bestraft werden, und Ärzte, die Leben und Gesundheit der Schwangeren schützen, sollen rechtlich abgesichert werden. Das Gesetz kam mit 217 zu 213 Stimmen bei drei Enthaltungen nur hauchdünn durch. Selbst Vizepremier Władysław Kosiniak-Kamysz von der christlich-konservativen Bauernpartei PSL, einem Koalitionspartner, stimmte dagegen.

Die zweite Vorlage stammt von PSL und Polen 2050 und erlaubt Abbrüche wieder, wenn das ungeborene Kind schwere und unheilbare Fehlbildungen aufweist. Sie wurde mit 233 zu 203 Stimmen angenommen und würde das Urteil von 2020 rückgängig machen.

Heute ist ein Abbruch in Polen nur erlaubt, wenn die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung oder Inzest zurückgeht oder Leben und Gesundheit der Frau in Gefahr sind. Die Frau selbst macht sich nicht strafbar, wohl aber, wer ihr hilft – Ärzte ebenso wie Angehörige.

Ein Veto gilt als sicher

Nach dem Senat müssen die Gesetze noch von Präsident Karol Nawrocki unterzeichnet werden. Der von der nationalkonservativen PiS unterstützte Präsident hat sich wiederholt gegen eine Liberalisierung ausgesprochen. Formell angekündigt hat er ein Veto bisher nicht. Seine Kanzlei liess laut beck-aktuell lediglich verlauten, man werde die Gesetze prüfen, und verwies auf frühere Aussagen des Präsidenten zum Schutz des ungeborenen Lebens. In Warschau rechnet dennoch kaum jemand damit, dass er unterschreibt.

Ein Veto kann der Sejm nur mit einer Dreifünftelmehrheit überstimmen. Die knappen Resultate vom Dienstag zeigen, wie weit die Regierung davon entfernt ist.

Wut auch auf die Regierung Tusk

Der Zorn auf der Strasse richtet sich nicht nur gegen den Präsidenten. Tusk hatte im Wahlkampf 2023 versprochen, Abtreibungen bis zur zwölften Woche zu erlauben. Davon ist in den beiden Gesetzen keine Rede, ein entsprechender Entwurf liegt noch in den Parlamentsausschüssen. Zofia Marcinek von der Warschauer Gruppe Abortion Dream Team bezeichnete die Versprechen der Regierung gegenüber Al Jazeera als eine Art Desinformation, die beiden Gesetze seien Symbolpolitik. Emilia Niemiec vom Abtreibungszentrum AboTak sagte, in den vergangenen sechs Jahren habe sich eigentlich nichts verändert.

Die Zahlen zeigen, wie weit Recht und Wirklichkeit auseinanderliegen. Laut dem Nationalen Gesundheitsfonds wurden in polnischen Spitälern im ersten Halbjahr 2026 genau 573 Abbrüche vorgenommen, im ganzen Jahr 2022 waren es 452. Aktivisten gehen davon aus, dass jährlich Zehntausende Frauen ausserhalb der Kliniken abtreiben, meist mit Pillen aus dem Ausland. Seit September steht in Polen sogar ein sogenannter Abortomat der Organisation Women Help Women, ein Paketautomat, an dem Frauen bestellte Abtreibungspillen abholen können. Für Sonntag ist eine weitere Demonstration angekündigt.

Liechtenstein: 13 zu 12 – und dann das Veto

Was in Polen noch bevorsteht, ist in Liechtenstein bereits geschehen. Am 2. September hatte der Landtag die Fristenlösungs-Initiative mit 13 zu 12 Stimmen gutgeheissen. Sie sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen zu erlauben, die Kosten über die Krankenkasse zu decken und Ärzten im Land die Beratung zu ermöglichen. Das Initiativkomitee hatte im Sommer 4970 Unterschriften eingereicht, nötig gewesen wären 1000. Einen Antrag, die Vorlage dem Volk vorzulegen, lehnte der Landtag mit dem gleichen knappen Stimmenverhältnis ab.

In dieser Woche machte Erbprinz Alois seine monatelang angekündigte Drohung wahr und verweigerte die Sanktion. Das Fürstenhaus begründete dies damit, „dass eine Fristenregelung nicht geeignet ist, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden“. Zugleich zeigte sich der Erbprinz offen für kleinere Lockerungen, etwa die Aufhebung des Werbeverbots für Abbrüche, sowie für eine bessere Information und Begleitung betroffener Frauen. Das Initiativkomitee „Fristenlösung für Liechtenstein“ sprach laut SRF von einer „Machtdemonstration auf dem Rücken der Betroffenen“ und kritisierte auch den Landtag dafür, dass er eine Volksabstimmung abgelehnt hatte. Am Samstag ist in Vaduz eine Demonstration geplant.

Schon im September hatte sich auch Benno Elbs, Apostolischer Administrator des Erzbistums Vaduz, gegen die Vorlage gestellt und gleichzeitig mehr konkrete Hilfen für Schwangere und Familien in Notlagen gefordert.

Ein entscheidender Unterschied

Die Parallelen sind auffällig: hier wie dort ein knapp gefasster Parlamentsbeschluss, hier wie dort ein Staatsoberhaupt, das sich auf den Schutz des ungeborenen Lebens beruft. Der Unterschied liegt in der Verfassung. Gegen ein Veto des polnischen Präsidenten kann sich das Parlament mit einer qualifizierten Mehrheit durchsetzen, zudem wählen die Polen spätestens 2027 ein neues Parlament. In Liechtenstein dagegen tritt kein Gesetz ohne die Sanktion des Landesfürsten in Kraft. Das Veto lässt sich weder vom Landtag noch an der Urne überstimmen.

Für den Erbprinzen ist es nicht das erste Mal. Bereits 2011 hatte er angekündigt, eine Fristenlösung nicht zu sanktionieren. Damals kam es gar nicht so weit: Die Initiative „Hilfe statt Strafe“ scheiterte an der Urne mit 52,3 Prozent Nein-Stimmen, rund 500 Stimmen fehlten. Seit 2015 machen sich Liechtensteinerinnen immerhin nicht mehr strafbar, wenn sie für einen Abbruch ins Ausland gehen. Im Land selbst bleibt der Eingriff nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Lebensgefahr für die Mutter oder nach einer Vergewaltigung. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht.