FBP will Mehrwertsteuer-Plus an die Bevölkerung zurückgeben

Johannes Kaiser mit dem Postulat

Johannes Kaiser mit dem Postulat

Steigt die Mehrwertsteuer, soll der Staat nicht daran verdienen: Das verlangt die FBP mit einem Postulat, das die Abgeordneten Johannes Kaiser und Daniel Seger am Montag beim Landtag eingereicht haben. Die Regierung soll prüfen und dem Landtag darlegen, wie Mehreinnahmen aus allfälligen Mehrwertsteuererhöhungen vollständig oder weitgehend an die Bevölkerung zurückfliessen können.

Hintergrund sind zwei laufende Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz: Die Mehrwertsteuer soll dort zur Finanzierung der 13. AHV-Rente und zur Stärkung der Landesverteidigung angehoben werden. Liechtenstein muss die Schweizer Sätze aufgrund des Zollvertrags eins zu eins übernehmen. Geplant, aber noch nicht beschlossen ist eine Erhöhung des Normalsatzes von 8,1 auf 9,0 Prozent per 1. Januar 2028.

45 Millionen Franken mehr bis 2030

Die Regierung hat diese Erhöhung in ihrer Finanzplanung 2027–2030 bereits eingerechnet. Im entsprechenden Bericht und Antrag rechnet sie mit einem Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen von 270 Millionen Franken im Landesvoranschlag 2027 auf 315 Millionen Franken im Planjahr 2030. Vorwiegend wegen des höheren Steuersatzes lägen die Einnahmen 2030 damit rund 45 Millionen Franken über jenen von 2027, halten die Postulanten fest.

Kaiser rechnete bei der Vorstellung des Vorstosses vor, dass der Satz damit relativ gesehen um mehr als zehn Prozent steigt. Für den Staat bedeute das Mehreinnahmen, für die Bevölkerung höhere Preise und eine geschwächte Kaufkraft. „Aus der Sicht der Bevölkerung ist es eine Steuererhöhung“, sagte Kaiser.

„Stossend“ angesichts voller Kassen

Die FBP argumentiert mit der Finanzlage des Landes. Liechtenstein schreibe jährlich Überschüsse und verfüge über hohe Reserven, eine Steuererhöhung sei nicht nötig. Es wäre deshalb stossend, wenn der Staat aus einer von aussen veranlassten Steuererhöhung strukturell profitieren würde, ohne die Bevölkerung zu entlasten, heisst es in der Begründung. Kaiser betonte, es sei nicht Aufgabe des Staates, sein Vermögen laufend weiter aufzustocken. Die Erhöhung sei hierzulande zudem keine autonome innenpolitische Entscheidung, sondern Folge des Zollvertrags.

Eine Rückführung stärke die Kaufkraft, verhindere eine verdeckte Ausweitung des Staatshaushalts und erhöhe die Akzeptanz, so die Postulanten. Weil der Entscheid in der Schweiz noch aussteht, sei jetzt der richtige Zeitpunkt: Die Regierung solle nicht erst nach vollendeten Tatsachen reagieren, sondern vorab darlegen, nach welchen Grundsätzen und mit welchen Instrumenten sie die Mehreinnahmen zurückgeben will.

Offener Prüfauftrag an die Regierung

Wie die Rückführung konkret aussehen soll, lässt das Postulat bewusst offen. Die Regierung soll Varianten ausarbeiten, Leitplanken sind fiskalische Neutralität, Transparenz, Einfachheit und eine sozial ausgewogene Entlastung. Zu jeder Variante erwarten die Postulanten Angaben zur rechtlichen Zulässigkeit – insbesondere mit Blick auf den Zollvertrag, das Mehrwertsteuer- und Finanzrecht sowie das EWR-Recht –, zu den Verteilungseffekten nach Haushaltstypen und Einkommensgruppen, zur Wirkung auf die Kaufkraft, zur administrativen Umsetzbarkeit samt Vollzugskosten und Missbrauchsrisiken, zu den Auswirkungen auf Unternehmen, Preise und Wettbewerbsfähigkeit sowie zu den budgetären Folgen.

Kaiser ging auch auf frühere Kritik der VU ein. Die Regierung wie auch Stimmen aus dem Landtag hatten einem früheren Ansatz der FBP vorgeworfen, auf eine Zweckbindung hinauszulaufen. Damals hatte die Partei vorgeschlagen, die Mehreinnahmen als Staatsbeitrag fliessen zu lassen. Das sei keine Zweckbindung im eigentlichen Sinn gewesen, sagte Kaiser. Mit dem neuen Vorstoss stelle sich diese Frage nicht mehr: Die Mehreinnahmen sollen vollständig oder weitgehend an die Bevölkerung zurückgehen, die Vorschläge dazu soll die Regierung selbst erarbeiten.