Kein Verfahren gegen Monauni – Staatsanwaltschaft kritisiert Vaterland
Gebäude der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft leitet weder gegen Umweltministerin Sabine Monauni noch gegen die ehemalige Leiterin des Amts für Umwelt ein Strafverfahren ein. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Gleichzeitig wirft sie dem Vaterland vor, über die Schlussverhandlung vom 29. September missverständlich berichtet zu haben.
Anlass waren Berichte im Vaterland vom 30. September und 1. Oktober sowie eine Kleine Anfrage des DpL-Fraktionssprechers Thomas Rehak. Hintergrund ist das Strafverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Amts für Umwelt, der sich wegen Missbrauchs der Amtsgewalt vor dem Kriminalgericht verantworten musste. Er ist noch nicht rechtskräftig verurteilt, es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft prüfte von Amts wegen zwei Fragen: ob die Ministerin und die ehemalige Amtsleiterin am mutmasslichen Amtsmissbrauch beteiligt waren und ob die ehemalige Amtsleiterin sowie eine ehemalige Mitarbeiterin des Amts als Zeuginnen falsch ausgesagt haben. In beiden Fällen besteht laut Mitteilung kein Anfangsverdacht.
Im Zentrum steht eine Anweisung beziehungsweise ein Ersuchen der Ministerin an die damalige Amtsleiterin, Beiträge fristgerecht an die Landwirte auszuzahlen. Diese bezog sich laut Staatsanwaltschaft nicht auf die angeklagten Beiträge für die Älpung von Schafen in der Schweiz, für die es keine Rechtsgrundlage gab. Von diesen Zahlungen hätten im Tatzeitraum weder die Ministerin noch die Amtsleiterin gewusst. Es sei vielmehr um Beiträge gegangen, auf welche die Landwirte einen gesetzlichen Anspruch hatten, deren Höhe wegen IT-Problemen bis Jahresende aber nicht exakt berechnet werden konnte. Eine Korrektur sei bei der Endabrechnung im Februar des Folgejahres möglich gewesen.
Kritik an Schlagzeile
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurden die Aussagen der beiden Zeuginnen im Vaterland-Bericht vom 30. September missverständlich zusammengefasst und in einem unrichtigen Kontext wiedergegeben. Auch die Schlagzeile vom 1. Oktober, „Umweltministerin widerspricht Zeugenaussage vor Gericht“, sei falsch: Monauni habe in ihrer Gegendarstellung nicht der Aussage der ehemaligen Mitarbeiterin widersprochen, sondern der aus ihrer Sicht falschen Berichterstattung im Vaterland.
