Gefälschter Führerausweis bringt Mexikaner bedingte Geldstrafe ein

Fürstliches Landgericht Verhandlungssaal 1

Innenaufnahmen vom Verhandlungssaal 1 | Bildquelle: Fürstliches Landgericht

Ein 33-jähriger Mexikaner ist am Donnerstag vor dem Fürstlichen Landgericht wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Er hatte dem Amt für Strassenverkehr einen gefälschten mexikanischen Führerausweis vorgelegt. Dass das Dokument nicht echt war, räumte er vor Gericht ein – davon gewusst haben will er aber nichts.

Der Angeklagte wohnt seit August 2025 in Liechtenstein. Das Amt für Strassenverkehr forderte ihn auf, seinen mexikanischen Führerausweis umschreiben zu lassen. Dieser war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits abgelaufen. Der Mann beauftragte deshalb einen Freund in Mexiko, die Verlängerung für ihn zu erledigen. Dazu schickte er ihm den alten Führerausweis, Kopien, eine Blankounterschrift sowie die Gebühren.

Kurz darauf erhielt er per Post einen Führerausweis, den er beim Amt für Strassenverkehr einreichte. Dort stellte sich rasch heraus, dass es sich um eine Fälschung handelte. Vor Gericht gab der Angeklagte dies zu, beteuerte aber, er sei davon ausgegangen, dass der Ausweis echt sei.

Zudem musste er sich wegen Fahrens ohne Führerausweis verantworten, da er über keinen gültigen Ausweis verfügte. Der Angeklagte gab an, er habe erst seit Januar 2026 ein Fahrzeug seines Arbeitgebers zur Verfügung und sei vorher gar nicht gefahren.

Der Staatsanwalt hielt fest, dass es Gründe gebe, weshalb ausländische Führerausweise umgeschrieben werden müssen. Europäische Staaten brächten Ausweisen aus Drittstaaten ein gewisses Misstrauen entgegen, da dort oft anders gefahren werde. Der Angeklagte müsse zumindest Zweifel daran gehabt haben, dass das Dokument echt sei.

Dieser Sicht schloss sich der Landrichter an. Üblicherweise würden solche Dokumente über die Botschaft beantragt, führte er aus. Für eine Verlängerung sei in Mexiko jedoch ein Wohnsitz im Land erforderlich. Da der Angeklagte einen solchen nicht mehr hatte, hätte er über die Botschaft keinen Führerausweis erhalten. Als weiteres Indiz wertete der Richter, dass der Mann seinem Freund zwar eine Blankounterschrift, aber keine Vollmacht mitgegeben hatte. Auch die Beschaffenheit des Dokuments sowie Zeitungsberichte über gefälschte Ausweise in Mexiko führten den Richter zum Schluss, dass der Angeklagte es zumindest ernstlich für möglich gehalten habe, dass der Ausweis gefälscht war.

Das Gericht sprach den 33-Jährigen des Vergehens der Urkundenfälschung schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken, insgesamt 4’800 Franken. Die Strafe wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen. Für die Übertretung nach dem Strassenverkehrsgesetz erhielt er eine Busse von 800 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 500 Franken tragen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.