Eine südländische Angelegenheit beschäftigt das Landgericht

Fürstliches Landgericht Verhandlungssaal 1

Innenaufnahmen vom Verhandlungssaal 1 | Bildquelle: Fürstliches Landgericht

Ein in Triesen wohnhafter Italiener hat sich heute vor dem Fürstlichen Landgericht wegen Körperverletzung, Nötigung und beharrlicher Verfolgung zu verantworten gehabt. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe im Wesentlichen. Nach vier Stunden endete die Verhandlung ohne Urteil: Der Staatsanwalt beantragte die Einvernahme eines weiteren Zeugen.

Im Zentrum des Verfahrens steht ein Vorfall vom 26. Februar dieses Jahres. Der Angeklagte soll auf eine Baustelle in Buchs eingedrungen sein, auf der ein Baggerfahrer arbeitet, den er für den Liebhaber seiner Ehefrau hält. Als die Ehefrau und der Baggerfahrer aus dem Baucontainer getreten seien, habe der Angeklagte die beiden zunächst gefilmt und sei anschliessend mit dem Mann in Streit geraten.

Als die Ehefrau dazwischengegangen sei, habe er sie gestossen und an den Armen gepackt. Sie sei zu Boden gestürzt und habe Prellungen, einen Muskelriss sowie weitere Verletzungen davongetragen.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll der Angeklagte den Baggerfahrer bedroht und ihn aufgefordert haben, Liechtenstein zu verlassen – andernfalls werde er umgebracht. In der Folge soll er an einer Baustelle in Triesen, auf der der Mann später tätig war, bis zu zehnmal täglich langsam vorbeigefahren sein und ihn beobachtet haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine beharrliche Verfolgung, die den Mann in seiner Lebensführung beeinträchtigt habe.

Verteidigung sieht keine Grundlage

Für den Verteidiger entbehrt die Anklage einer Grundlage. Die Verletzungen der Ehefrau seien nirgends dokumentiert: Zunächst sei von Prellungen die Rede gewesen, dann von einer Muskelverletzung. Im ärztlichen Attest finde sich lediglich eine Medikamentenverordnung, eine Verletzung sei darin nicht diagnostiziert worden.

Auch die zahlreichen angebotenen Zeugen seien nie namhaft gemacht worden. Zeitweise sei von 50 Leuten auf der Baustelle die Rede gewesen – benannt worden sei keiner von ihnen.

Eine Morddrohung habe sein Mandant nicht ausgesprochen. Dieser sei körperlich stark eingeschränkt, von ihm gehe gar keine Gefahr aus, er könne körperlich nicht mithalten. Für ihn ist es eine «südländische Angelegenheit», das mache sich auch dadurch bemerkbar, dass der Mann seit Anfang September wieder mit seiner Frau zusammenlebe.

Zum Vorwurf der beharrlichen Verfolgung führte der Verteidiger aus, sein Mandant sei gezwungen gewesen, an der Baustelle vorbeizufahren: Dahinter liege das Wohnhaus der Frau, wo er den gemeinsamen Sohn abgeholt und mit ihm Aktivitäten unternommen habe. Auf dem Abschnitt gelte Tempo 30, zudem hätten Baustellenfahrzeuge die Strasse blockiert, sodass er langsam und teilweise im Schritttempo habe fahren müssen.

Angeklagter: Nur zur Seite geschoben

Der Angeklagte selbst schilderte den Ablauf anders. Er habe seine Frau nicht gestossen, sondern lediglich zur Seite geschoben, als sie und der andere Mann aus dem Baucontainer gekommen seien. Dabei sei sie unglücklich gestürzt. Einen Stein habe er nicht in der Hand gehalten.

Morddrohungen habe er keine ausgesprochen, und auch sein Bruder sei kein Mitglied irgendeiner kriminellen Organisation. An der Baustelle sei er höchstens sechsmal täglich vorbeigefahren. Den Baggerfahrer habe er nicht bewusst beobachtet – dieser sitze im Bagger, und einen Bagger sehe man schon von Weitem.

Zum Vorwurf der Nötigung sagte er, er habe dem Mann lediglich gesagt, es wäre besser, wenn er Liechtenstein verlasse, damit er und seine Familie Ruhe hätten. Bedroht habe er ihn nicht. Inzwischen wohne er wieder gemeinsam mit seiner Frau in Triesen.

Die Ehefrau als Zeugin

Die Ehefrau konnte als Zeugin nicht mehr genau angeben, wie sie gestossen worden sei. An Einzelheiten erinnere sie sich nicht mehr, gestossen worden und dadurch gestürzt sei sie aber auf jeden Fall. Wegen verletzter Rippen habe sie mehrere Tage nicht zur Arbeit gehen können. Früher habe es zwar schwierige Phasen gegeben, körperlich angegangen sei er sie jedoch nie. Von einer Tötungsandrohung habe sie nichts gehört – nur davon, dass der andere Mann Liechtenstein verlassen solle.

Bemerkenswert ist der Weg der Anzeige. Noch am Tag des Vorfalls, dem 26. Februar, wandte sich die Frau an die Landespolizei. Diese verwies sie an die Kantonspolizei St. Gallen, da sich der Vorfall in Buchs und damit auf Schweizer Gebiet ereignet hatte.

Dorthin ging die Frau jedoch nicht umgehend, sondern erst über einen Monat später – sie habe zunächst abwarten wollen, ob sich die Lage bessere. Die Kantonspolizei verwies sie zurück an die Landespolizei, wo sie am 30. März schliesslich erneut Anzeige erstattete.

Ende März hatte der Angeklagte die Ehefrau des Baggerfahrers kontaktiert und ihr mitgeteilt, ihr Mann habe eine Affäre mit seiner Frau. Vor Gericht wurde erörtert, ob die Anzeige deshalb als Vergeltung zu verstehen sei. Das könne schon sein, räumte die Frau ein – was sie bei der Polizei und vor Gericht angegeben habe, sei aber in jedem Fall die Wahrheit, und so habe es sich zugetragen.

Baggerfahrer bleibt bei Morddrohung

Der Baggerfahrer beharrte in seiner Zeugenaussage darauf, mit dem Tod bedroht worden zu sein. Der Angeklagte habe ihm gesagt, er solle Liechtenstein verlassen, sonst bringe er ihn um; und wenn sein Bruder komme, werde auch dieser ihn umbringen. Ein Verhältnis mit der Ehefrau des Angeklagten bestritt er.

Zur beharrlichen Verfolgung sagte er, der Angeklagte sei bewusst langsam gefahren und habe stets geschaut, wo er sich befinde. Allein durch dessen Blick habe er sich bedroht gefühlt. Einmal sei der Angeklagte stehen geblieben und habe über eine Mauer hinweg gefilmt. Dazu nannte der Zeuge einen Arbeitskollegen, der den Vorgang beobachtet habe.

Fortsetzung folgt

Der Staatsanwalt beantragte daraufhin, diesen Arbeitskollegen als Zeugen zu vernehmen. Ein Urteil erging damit nicht. Die ursprünglich auf zwei Stunden angesetzte Verhandlung dauerte bereits vier Stunden. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

hitze.li