Agglomeration Werdenberg–Liechtenstein startet neuen Anlauf
Autobahn A13 | Archivfoto von Gregor Meier
Der Verein Agglomeration Werdenberg–Liechtenstein nimmt die Arbeit an einem Agglomerationsprogramm der 6. Generation auf. Das teilte er am Freitag nach einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung in Buchs mit. Vorausgegangen war ein Rückschlag, der schärfer ausfiel, als es die Mitteilung des Vereins erkennen lässt.
Der Verein schreibt, sein 2025 eingereichtes Programm der 5. Generation habe beim Bund „keine Berücksichtigung“ erfahren. Der Erläuterungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) vom 19. Juni 2026 wird deutlicher: Bis Juni 2025 wurden dem Amt 42 Agglomerationsprogramme der 5. Generation zur Prüfung eingereicht. Alle wurden zur Prüfung zugelassen – und alle erfüllten anschliessend die Grundanforderungen. Alle bis auf eines: Werdenberg–Liechtenstein.
Das Programm scheiterte damit nicht an der harten Konkurrenz um knappe Bundesmittel, sondern bereits eine Stufe davor. Zur eigentlichen Nutzen-Kosten-Bewertung, in der die einzelnen Massnahmen gegeneinander abgewogen werden, gelangte es nicht mehr. In der Vorlage „Verkehr ’45“, die der Bundesrat am 19. Juni 2026 in die Vernehmlassung geschickt hat, will der Bund Projekte in 40 Agglomerationen mit insgesamt 1,68 Milliarden Franken aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds mitfinanzieren. Der Raum Werdenberg–Liechtenstein ist nicht darunter.
Dem Verein gehören sechs Werdenberger Gemeinden, alle elf Liechtensteiner Gemeinden, die Gemeinde Sargans sowie der Kanton St. Gallen und das Land Liechtenstein an. Das Ende März 2025 eingereichte Programm umfasste nach Angaben des Vereins Massnahmen von rund 75 Millionen Franken, davon rund 30 Millionen mit erster Priorität bis 2032 – im Zentrum standen die Rheinübergänge zwischen der Schweiz und Liechtenstein, der Fuss- und Veloverkehr sowie neue Haltestellen und Umsteigepunkte.
Der Verein benennt die Schwachstellen selbst
Der Vorstand hat den Entscheid nach eigenen Angaben an mehreren Sitzungen und in einem Gespräch mit Vertretern des ARE aufgearbeitet. Verbessert werden müssten für ein Programm der 6. Generation die Schwachstellenanalyse im Fuss- und Veloverkehr, die Detaillierung der ÖV-Strategie für die gesamte Region sowie die Herleitung, Bedeutung und Priorisierung der einzelnen Massnahmen. Zusätzlich sollen zentrale „Schlüsselmassnahmen“ definiert werden.
Bemerkenswert offen fällt die Liste der organisatorischen Lehren aus: klarere Zuständigkeiten, eine bessere Qualitätssicherung, ein angepasstes Risikomanagement und genügend Ressourcen. Es sind Punkte, die weniger auf inhaltliche Differenzen mit Bern hindeuten als auf Lücken im eigenen Prozess. Künftig strebt der Verein eine engere Abstimmung mit dem ARE an, um die besondere grenzüberschreitende Konstellation im Raum aufzeigen zu können.
Zum zweiten Mal in Folge ohne Bundesbeitrag
Für die Region ist es der zweite Fehlschlag in Folge. Die 4. Programmgeneration war sistiert worden, nachdem die Liechtensteiner Stimmbürger am 30. August 2020 den Verpflichtungskredit für den Ausbau der S-Bahn Liechtenstein mit 62,3 Prozent Nein-Stimmen verworfen hatten. Das Bahnprojekt war die tragende Massnahme jenes Programms. Die 5. Generation sollte den Neustart bringen, mit den Rheinbrücken statt der Bahn als Schwerpunkt.
Zuletzt floss Bundesgeld aus der 3. Generation: Für Massnahmen im Langsamverkehr, bei der Strassenraumaufwertung und bei Bushaltestellen steuerte der Bund von 2019 bis 2022 rund 5,87 Millionen Franken bei, was einem Beitragssatz von 35 Prozent entsprach. Diese Infrastrukturmassnahmen können noch bis Ende 2025 abgerechnet werden.
Zusammenarbeit soll weitergehen
An der ausserordentlichen Mitgliederversammlung waren sich die Mitglieder laut Mitteilung einig, dass die Agglomeration unabhängig vom Entscheid des Bundes weitergeführt werden müsse. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit habe sich über Jahre als wertvolles Instrument bewährt und schaffe die Grundlagen, um Siedlung, Verkehr und Landschaft gemeinsam anzugehen.
Für das Programm der 6. Generation sollen Prozesse, Zuständigkeiten und Abläufe nun klar definiert werden. Über die Beiträge an die 5. Generation entscheidet das eidgenössische Parlament voraussichtlich 2027 – ohne Werdenberg–Liechtenstein.

