Physiotherapeuten warnen vor Rückzug aus der Grundversorgung

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Der Physiotherapeutenverband Fürstentum Liechtenstein (PVFL) hat sich am Montag mit einem offenen Brief an Regierung, Landtag und die politischen Parteien gewandt. Kernbotschaft: Die Vergütung ambulanter Physiotherapie sei über die vergangenen zehn Jahre real derart gesunken, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Praxen infrage stehe. Anlass ist das laufende Festsetzungsverfahren bei der Regierung, dessen Entscheid demnächst erwartet wird.

Bruttoertrag um 18 Prozent gesunken

Der Verband legt in seinem Schreiben Zahlen auf den Tisch. Zwischen 2015 und 2025 stieg der Landesindex der Konsumentenpreise um 7,8 Prozent. Im selben Zeitraum sank der Bruttoertrag pro 30-minütiger Behandlung von 57,60 auf 47,04 Franken – ein Minus von 18,3 Prozent. Kombiniert man Teuerung und Tarifkürzungen, ergibt sich laut PVFL für die Therapeuten ein reales Minus von 24,2 Prozent.

Beim aktuellen Taxpunktwert von 0.98 Franken erwirtschaftet eine Praxis bei zwei Behandlungen pro Stunde einen Bruttoertrag von 94,08 Franken. Aus diesem Betrag seien neben den Löhnen sämtliche Praxiskosten zu decken – Miete, Infrastruktur, Rechnungsstellung, Qualitätssicherung, Weiterbildung und Administration. Hinzu kommt: Leistungen, die nicht direkt am Patienten erbracht werden, etwa Dossierführung oder die Absprache mit Ärzten, werden tariflich nicht vergütet und müssen ebenfalls aus dem Behandlungsertrag finanziert werden.

Für einen Beruf mit akademischer Ausbildung auf Bachelor- oder Masterniveau lägen die Einkommen damit „deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Fachkräfte im Gesundheitswesen“, hält der Verband fest.

Verhandlungen gescheitert

Der PVFL hatte den bisherigen Tarifvertrag im Mai 2025 fristgerecht per Ende 2025 gekündigt, um über eine Anpassung zu verhandeln. Die Gespräche mit dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) blieben ohne Ergebnis. Seither liegt der Fall in einem behördlichen Festsetzungsverfahren bei der Regierung.

Der Verband fordert einen Taxpunktwert von 1.29 Franken, rückwirkend per 1. Januar 2026 – ausdrücklich als Übergangslösung. Begründung: Die Einführung einer neuen Tarifstruktur in der Schweiz verzögere sich weiter. Bis eine konsensfähige Struktur vorliege, brauche es einen temporären Tarif, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxen sichere.

Zudem verlangt der PVFL, dass liechtensteinische Kostenstrukturen berücksichtigt werden. Eine reine Koppelung an die Tarife benachbarter Kantone bilde die standortspezifischen Betriebskosten – Mietpreise, Lohnniveau, Feiertage – nicht adäquat ab.

Aufnahmestopps und Personalmangel

Der Verband verweist auf eine anhaltend hohe Auslastung der Praxen. Die gesundheitspolitische Maxime „ambulant vor stationär“ führe dazu, dass Behandlungen zunehmend von Spitälern und Rehabilitationskliniken in den ambulanten Bereich verlagert werden. Das entlaste die stationären Einrichtungen und könne die Gesamtkosten dämpfen – erhöhe aber den Druck auf die Praxen. Mehrere hätten in den vergangenen Monaten zeitweise Aufnahmestopps für neue Patienten verhängen müssen. Gleichzeitig erschwerten die Rahmenbedingungen die Rekrutierung von Nachwuchs und Fachpersonal für den Standort Liechtenstein.

Als Kostentreiber lässt sich die ambulante Physiotherapie nach Darstellung des Verbands nicht bezeichnen: Ihr Anteil an den Gesamtkosten des Gesundheitswesens lag 2025 bei drei Prozent.

Drohender Ausstieg aus der OKP

Deutlich wird der Brief bei den Konsequenzen. Sollten die Tarife auf dem heutigen Niveau verharren, bestehe das Risiko, dass Praxen aus wirtschaftlichen Gründen ihre Tätigkeit ausserhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf privater Basis fortführen. Für Patienten hätte das längere Wartezeiten bei den verbleibenden Kassenpraxen oder zusätzliche Kosten zur Folge. Der gleichberechtigte Zugang zu physiotherapeutischen Leistungen könnte dadurch „zunehmend erschwert werden“.

Der Vorstand bietet den politischen Gremien ein persönliches Gespräch an und stellt in Aussicht, die betriebswirtschaftlichen Berechnungen offenzulegen. Ziel müsse eine Grundversorgung sein, die qualitativ hochstehend, für alle zugänglich und wirtschaftlich tragfähig ist.

Der Entscheid der Regierung im Festsetzungsverfahren steht noch aus.

hitze.li