Ein Kind darf keine Bestellung sein
Symbolbild für den Leserbrief. Das Bild stammt von der Redaktion, nicht von der Leserbriefschreiberin
Die aktuellen internationalen Medienberichte über Leihmutterschaft zeigen eine unbequeme Realität: Der Kinderwunsch ist längst zu einem internationalen Geschäftsmodell geworden. Agenturen und Kliniken verdienen daran, während Frauen häufig in wirtschaftlich schwächeren Ländern gegen Bezahlung Schwangerschaft und Geburt übernehmen.
Der Widerspruch könnte kaum grösser sein: Bei uns wird ständig über Menschenwürde, Gleichberechtigung und den Schutz von Frauen vor Ausbeutung gesprochen. Gleichzeitig scheint es erstaunlich wenig zu stören, wenn wohlhabende Menschen ihren Kinderwunsch ins Ausland «exportieren» und dort Frauen ihren Körper gegen Geld zur Verfügung stellen.
Der Wunsch nach einem Kind ist verständlich. Aber nicht jeder verständliche Wunsch begründet auch einen Anspruch. Es gibt kein Recht auf den Körper einer anderen Frau. Schwangerschaft und Geburt dürfen keine käufliche Dienstleistung sein. Eine Frau ist keine Gebärmaschine und ein Kind keine Bestellung, die nach neun Monaten ausgeliefert wird.
Besonders fragwürdig wird es, wenn Leihmutterschaft nicht im eigenen Land stattfindet und man wegschaut, sobald das Geschäft einige tausend Kilometer entfernt von statten geht. Menschenwürde darf keine Frage der Landesgrenze oder des Geldbeutels sein.
Gerade ein wohlhabendes Land wie Liechtenstein muss hier Farbe bekennen. Was wir bei uns hoffentlich aus guten Gründen nicht wollen, dürfen wir nicht einfach ins Ausland verlagern und dort akzeptieren.
Ein Kind ist keine Ware. Eine Frau ist keine Gebärmaschine. Und Menschenwürde ist nicht käuflich.
Silvia Ritter, Rennhofstrasse 39, Mauren
Mauren, 21.08.2026

