Freispruch von Fälschungsvorwurf, Busse für Fahren ohne Berechtigung
Innenaufnahmen Verhandlungssaal 1 | Bildquelle: Fürstliches Landgericht
Ein 25-jähriger Spanier, der in Liechtenstein in der Lebensmittelproduktion arbeitet, ist am Landgericht wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt worden. Vom schwerwiegenderen Vorwurf der Fälschung besonders geschützter Urkunden sprach ihn der Landrichter frei.
Angeklagt war der Mann wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB sowie wegen Übertretungen nach Art. 60 Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 SVG.
Laut Anklage wurde er am 13. Januar 2026 gleich zweimal von der Landespolizei kontrolliert: mittags in Mauren und später am Grenzübergang Schaanwald. Bei beiden Kontrollen wies er kein Originaldokument vor, sondern ein Foto seines spanischen Führerausweises. Auf diesem Foto war ein Gültigkeitsdatum bis 2032 ersichtlich. Die Nachfrage bei den spanischen Behörden ergab jedoch ein anderes Bild: Der Führerausweis des Mannes war bereits im Juni 2023 abgelaufen. Gegenüber der Landespolizei machte der Beschuldigte dazu keine Angaben.
Vor Gericht bestritt der 25-Jährige, das Dokument manipuliert zu haben. Das Foto zeige seinen echten Führerausweis, erklärte er. Dieser sei ihm lediglich wegen zu vieler Strafpunkte aberkannt worden. Davon habe er nichts gewusst, da er nicht mehr in Spanien lebe.
Inzwischen habe er den Führerausweis erneuert. Das entsprechende Dokument legte er im Gerichtssaal vor. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Landrichter hielten es für echt.
Ausschlaggebend für den Freispruch vom Fälschungsvorwurf waren mehrere Übereinstimmungen: Die Daten der Führerprüfung und weitere Angaben auf dem neuen Ausweis deckten sich mit dem vorgewiesenen Foto. Auch der Gültigkeitszeitraum von zehn Jahren bei einer Ausstellung im Jahr 2022 erschien plausibel. Das Gericht ging deshalb nicht davon aus, dass das Foto tatsächlich gefälscht war. Nach Ansicht des Landrichters zeigte die Aufnahme den Originalausweis, weshalb der Angeklagte vom Vorwurf der Urkundenfälschung freizusprechen war.
Anders beurteilte der Richter die Frage der Fahrberechtigung. Dass der Angeklagte nichts von der Aberkennung seines Führerausweises im Jahr 2023 gewusst haben will, nahm ihm das Gericht nicht ab.
Für das Fahren ohne die erforderliche Berechtigung wurde der 25-Jährige zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er 500 Franken an Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

