Geschäfte in Schweden müssen wieder Bargeld annehmen
Stockholm
Ausgerechnet Schweden, weltweiter Vorreiter der bargeldlosen Gesellschaft, macht eine Rolle rückwärts: Seit dem 1. Juli müssen Lebensmittelgeschäfte und Apotheken im skandinavischen Land per Gesetz wieder Bargeld annehmen. Das Thema beschäftigt derzeit auch Liechtenstein – hier wurde im Februar die Volksinitiative „JA zu Bargeld“ zur Vorprüfung bei der Regierung eingereicht.
Mit der Gesetzesänderung will Schweden in Krisen besser gegen technische Ausfälle gewappnet sein. Zugleich sollen Menschen, die mit digitalen Bezahlformen nicht zurechtkommen, nicht vom Alltag ausgeschlossen werden. „In manchen Situationen, wenn die Technik streikt, können Münzen und Scheine die einzige Bezahlform sein, die funktioniert“, sagte Carlos Cancino von der Supermarktkette Coop der Nachrichtenagentur TT.
Wie weit die Entwicklung in Schweden fortgeschritten ist, zeigt eine Umfrage der schwedischen Reichsbank: Nur noch 5 Prozent der Befragten gaben im vergangenen September an, ihren letzten Einkauf bar bezahlt zu haben. Für den Krisenfall empfiehlt die Notenbank der Bevölkerung dennoch seit einiger Zeit, umgerechnet rund 90 Euro Bargeld zu Hause aufzubewahren.
Ein vollständiges Bargeld-Comeback ist das neue Gesetz allerdings nicht: Es gilt nur für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken und kennt zahlreiche Ausnahmen – etwa für Läden ohne bemannte Kassen oder wenn die Bargeldannahme Mitarbeiter gefährden würde. Händler können sich zudem auf die Kosten eines Bargeld-Systems berufen, und mehr als 25 Münzen muss kein Geschäft annehmen. Wie Verstösse geahndet werden, ist offen – einige Läden haben bereits angekündigt, sich nicht an die neue Regel halten zu wollen.
Liechtensteiner Initiative will Annahmepflicht im Gesetz verankern
Was Schweden nun nachträglich reparieren muss, wollen zwei Liechtensteiner vorsorglich absichern: Jürgen Schädler und Herbert Elkuch reichten am 19. Februar die Volksinitiative „JA zu Bargeld“ bei der Regierung zur Vorprüfung ein. Sie verlangt, das über hundertjährige Gesetz betreffend die Einführung der Frankenwährung von 1924 zu ergänzen: Münzen und Banknoten sollen bei Zahlungen für Konsumgüter und Dienstleistungen grundsätzlich angenommen werden müssen.
Die Initianten betonen, dass sich das Begehren nicht gegen digitale Zahlungsmittel richtet – Ziel sei ein Nebeneinander der Systeme. Der vorgeschlagene Gesetzestext definiert zudem Zumutbarkeitsgrenzen, etwa wenn kein angemessenes Wechselgeld bereitgestellt werden kann. Nach Abschluss der Vorprüfung durch die Regierung kann die Unterschriftensammlung beginnen; für eine Gesetzesinitiative sind 1000 gültige Unterschriften erforderlich.
Auch in der Schweiz ist das Thema aktuell: Die Schweizer Stimmbürger lehnten am 8. März die Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“ zwar ab, nahmen aber den direkten Gegenentwurf mit deutlichen 73,4 Prozent an. Seither ist in der Bundesverfassung festgeschrieben, dass der Franken die Schweizer Währung ist und die Bargeldversorgung gewährleistet bleibt. Eine Annahmepflicht für Geschäfte, wie sie Schweden nun kennt und die Liechtensteiner Initiative fordert, enthält der Schweizer Verfassungstext allerdings nicht.

