EU-Parlament gibt grünes Licht für „Veggie-Burger“ – verbietet aber „Tofu-Kotelett“

Burger

Das Europaparlament hat in Strassburg über die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten entschieden – und damit eine Debatte vorläufig beigelegt, die seit Monaten für Aufsehen sorgt. Die Abgeordneten stimmten für ein umfassendes Massnahmenpaket, das die Position der Bäuerinnen und Bauern in der Lebensmittelversorgungskette stärken soll. Eingebettet darin ist auch die viel diskutierte Frage, welche Namen pflanzliche Produkte künftig tragen dürfen.

Was erlaubt bleibt – und was nicht

Im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit stand die Sorge, dass etablierte Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Schnitzel“ verschwinden könnten. Diese Befürchtung hat sich nicht bestätigt: Begriffe wie „Burger“ und „Schnitzel“ bleiben auch für vegetarische und vegane Produkte zulässig, da sie nicht zwingend auf Fleisch verweisen.

Anders sieht es bei Begriffen aus, die unmittelbar tierische Teile bezeichnen. Die Regelung definiert Fleisch als „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren“ – also etwa Schulter, Steak oder Speck. Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett“, „Seitan-Steak“ oder „veganes Huhn“ sollen damit künftig nicht mehr zulässig sein. Die Logik dahinter: Wo ein konkretes Stück Fleisch benannt wird, soll auch tatsächlich Fleisch enthalten sein.

Zustimmung und Kritik

Befürworter im Parlament sehen darin einen Schutz vor Verwechslungen und eine Stärkung traditioneller landwirtschaftlicher Begriffe – wo ein Fleischbegriff stehe, müsse auch Fleisch enthalten sein. Die Bauernverbände, die seit Monaten Druck gemacht hatten, werten den Entscheid als Erfolg.

Kritiker halten die Regelung dagegen für überflüssig. Aus den Reihen der Grünen und liberaler Abgeordneter kam der Vorwurf, es handle sich um symbolische Politik statt um echte Reform: Pflanzliche Burger, Schnitzel und Würste würden niemanden verwirren, die Verpackungen seien klar gekennzeichnet. Konsumentenschützer argumentieren ähnlich und sehen keinen Nachweis, dass sich Käufer durch die bisherigen Bezeichnungen täuschen liessen.

Mehr als nur eine Namensfrage

Die Bezeichnungsregeln sind nur ein Teil eines deutlich grösseren Pakets, mit dem die EU die Stellung der Landwirtschaft verbessern will. So sollen die Endpreise für Lebensmittel die tatsächlichen Produktionskosten künftig besser widerspiegeln. Dazu sollen die Mitgliedstaaten Onlineindikatoren einführen und veröffentlichen, die als Referenzwerte in vertraglichen Vereinbarungen dienen.

Auch die Verwendung von Begriffen wie „fair“ für landwirtschaftliche Produkte wird neu geregelt; das Abkommen listet die Kriterien auf, die für eine solche Kennzeichnung erfüllt sein müssen. Verbindliche schriftliche Verträge sollen darüber hinaus besonders Milchproduzenten unterstützen, die mit schwierigen Marktbedingungen zu kämpfen haben.

Endgültig entschieden ist die Sache damit nicht. Bevor die Bezeichnungsregeln greifen, braucht es noch die Zustimmung einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten – ein Schritt, der als nicht gesichert gilt. Zudem ist die Regelung vorerst bis Ende 2027 befristet. Bis dahin muss die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abgeschlossen sein, in deren Rahmen viele der Fragen erneut auf den Tisch kommen dürften.