Schweiz lehnt US-Aufklärungsflüge ab – Neutralität im Nahost-Krieg
Der Bundesrat hat über mehrere Überfluggesuche für Militärluftfahrzeuge der USA entschieden und dabei zwei Gesuche im Zusammenhang mit dem Krieg im Iran abgelehnt.
## Krieg im Nahen Osten zwingt zur Klärung
Seit dem 28. Februar 2026 herrscht zwischen den USA und Israel auf der einen sowie dem Iran auf der anderen Seite Krieg. Die schweren Kampfhandlungen im Nahen Osten haben direkte Auswirkungen auf die Schweizer Neutralitätspolitik: In den vergangenen Wochen sind mehrere Überfluggesuche für amerikanische Militär- und Staatsluftfahrzeuge eingegangen, über die das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem Verteidigungsdepartement (VBS) und dem Wirtschaftsdepartement (WBF) befindet. Fälle von erheblicher politischer Tragweite entscheidet der Bundesrat selbst.
## Zwei Aufklärungsflüge abgelehnt
Der Bundesrat hat am 14. März konkret über fünf Gesuche entschieden. Zwei Überfluggesuche für Aufklärungsflugzeuge, die für den 15. März vorgesehen waren, wurden abgelehnt. Das Neutralitätsrecht verbietet Überflüge, die einen militärischen Zweck im Zusammenhang mit einem Konflikt verfolgen. Bewilligt wurden hingegen zwei Transportflugzeuge ebenfalls für den 15. März sowie ein Flugzeug, das nach einer abgeschlossenen Wartung am 17. März die Schweiz überfliegen soll.
## Klare Kriterien für künftige Gesuche
Neben den konkreten Einzelentscheiden hat der Bundesrat auch die Leitlinien für künftige Gesuche festgelegt. Überflüge, die nachvollziehbar nicht im Zusammenhang mit dem Konflikt stehen, sollen grundsätzlich bewilligt werden. Abzulehnen sind hingegen Gesuche, die den üblichen Rahmen übersteigen und deren Zweck sich nicht eindeutig bestimmen lässt. Humanitäre und medizinische Flüge – einschliesslich des Transports von Verwundeten – sind generell zu genehmigen.
Für die USA besteht weiterhin eine Jahresbewilligung für klar bezeichnete Staatsluftfahrzeuge. Ausgenommen sind Flüge, die eine militärische Unterstützung im laufenden Krieg darstellen würden. Alle anderen Luftfahrzeuge benötigen Einzelbewilligungen beim BAZL.

