Festakt 100 Jahre PGR
Am 19. Februar 2026 jährte sich das Inkrafttreten des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) zum hundertsten Mal. Die Universität Liechtenstein beging dieses historische Jubiläum mit einer festlichen Veranstaltung im Auditorium, bei der gleichzeitig der Jubiläumsband «100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog» der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Ein Gesetz mit Weitblick – damals wie heute
Dekanin Prof. Alexandra Butterstein, eröffnete den Abend mit einführenden Worten, in denen sie die historische Bedeutung des PGR würdigte. Das Gesetz, das vor genau 100 Jahren durch die Zustimmung von Fürst Johann II. in Kraft trat, wurde in nur vier Jahren von den Gesetzesredakteuren Wilhelm und Emil Beck erarbeitet – mit Schreibmaschine, ohne Computer, von Hand. «Ich habe grossen Respekt vor dieser Leistung», betonte Butterstein. Als Erstes in Kontinentaleuropa verankerte Liechtenstein damals das Rechtsinstitut des Trusts und schuf damit die Grundlage für ein modernes Stiftungswesen sowie neuartige Gesellschaftsformen wie die Anstalt und das Treueunternehmen.
Die Zahlen sprechen für sich: Die Zahl der Sitzunternehmen stieg von 68 im Jahr 1925 auf knapp 50.000. Wilhelm Beck selbst hatte in einer Landtagssitzung am 4. November 1925 prophezeit: «Es ist meine feste Überzeugung, dass sich das vorliegende grosse Gesetz bezahlen zu machen wird.» Er behielt recht. Das PGR wurde zum Startschuss einer wirtschaftlichen Ausstattung des kleinen Fürstentums und seiner Positionierung als internationaler Vermögensstrukturierungsstandort.
Justizminister Schädler: Staunen und Neugier als Schlüssel
Justizminister Dr. iur. Emanuel Schädler übermittelte die Grussworte der Regierung. Er rückte dabei die Person hinter dem Gesetz in den Mittelpunkt: «Meine These ist, so ein Gesetzeswerk bringt man nur zustande, wenn man der Welt mit Staunen und Neugier gegenübertritt.» Zur Illustration hatte Schädler die Privatbibliothek Wilhelm Becks besucht, die heute in dessen früherem Wohnhaus in Vaduz schlummert. Dort fand er nicht nur juristische Fachliteratur, sondern Werke zu Philosophie, Kunst, Literatur, Geschichte und Psychologie – und sogar mehrere Titel zur Metaphysik. «Das PGR ist nicht nur ein Gesetz, sondern ein ganzes Gesetzeswerk. Ausgreifend, einartig, imposant, aber auch innovativ, mutig, offen und weise», so der Minister.
Festvorträge: Politischer Kontext und europäische Herausforderungen
Rektor Dr. Christian Frommelt beleuchtete in seinem Festvortrag das politische System und die Rahmenbedingungen zur Zeit des Inkrafttretens des PGR. Er verwies auf die grundlegende Forschungsarbeit von Rupert Quaderer und Christoph Maria Merki und gab einen Überblick über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Liechtensteins in den 1920er-Jahren. Frommelt hob hervor, wie mutig und visionär der rechtspolitische Schritt damals war – ein kleines Land, das im Wettbewerb der Rechtsordnungen mit einem innovativen Gesellschaftsrecht antrat.
Dr. iur. Bernd Hammermann, Richter am EFTA-Gerichtshof, widmete sich in seinem Vortrag den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen des PGR mit Blick auf Europa. Er zeigte auf, in welchem dynamischen rechtlichen Umfeld sich das liechtensteinische Recht heute bewegt, und unterstrich die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des PGR im europäischen Kontext.
