Jürgen Schädler und Herbert Elkuch wollen freie Zahlungsmittelwahl gesetzlich verankern
Jürgen Schädler und Herbert Elkuch reichen die Petition "Jah zum Bargeld" ein
Die Liechtensteiner Bevölkerung soll auch künftig das Recht haben, für ihre Einkäufe und Dienstleistungen mit Bargeld zu bezahlen. Diesen Anspruch haben die Initianten Jürgen Schädler und Herbert Elkuch mit der Volksinitiative «JA zu Bargeld» heute bei der Regierung zur Vorprüfung eingereicht.
Die Initiative zielt darauf ab, die Annahme von Bargeld bei Konsum- und Dienstleistungszahlungen gesetzlich zu verpflichten. Konkret soll das «Gesetz vom 26. Mai 1924 betreffend die Einführung der Frankenwährung» um einen neuen Absatz ergänzt werden, der sicherstellt, dass Münzen und Banknoten auch in Zukunft parallel zu digitalen Zahlungsmitteln akzeptiert werden müssen.
«Gerade weil Bargeld heute noch fast überall angenommen wird, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diese bestehende Praxis gesetzlich abzusichern«, begründet Schädler das Vorhaben. Die Initianten verweisen auf internationale Entwicklungen: In mehreren Staaten sei die Bargeldannahme in den letzten Jahren bereits gesetzlich – teilweise sogar verfassungsmässig – verankert worden.
Tatsächlich zeigen Beispiele aus dem Ausland, wohin der Weg ohne rechtliche Absicherung führen kann. In Schweden und Norwegen wird Bargeld zunehmend abgelehnt. Die schwedische Regierung empfiehlt ihren Bürgern inzwischen sogar, einen Notvorrat an Bargeld anzulegen, um die Abhängigkeit von digitalen Systemen zu verringern. Die österreichische Nationalbank stellte fest, dass sich 94 Prozent der Bevölkung eine bargeldlose Welt nicht vorstellen können.
Keine Initiative gegen digitale Zahlungen
Die Initianten betonten mehrfach, dass sich das Begehren nicht gegen digitale Zahlungsmittel richte. Kreditkarten, Mobile-Payment-Lösungen oder Online-Zahlungen sollen weiterhin uneingeschränkt möglich bleiben. Ziel sei vielmehr ein Nebeneinander der Systeme. „Es geht um Ergänzung, nicht um Verdrängung“, sagte Schädler.
Zwar könne in Liechtenstein derzeit noch weitgehend bar bezahlt werden. Doch ohne klare gesetzliche Regelung bestehe die Gefahr, dass mit der zunehmenden Digitalisierung die Bargeldinfrastruktur – von Bankomaten bis zur Bargeldverarbeitung – schleichend zurückgebaut werde. Sinkende Nutzung führe erfahrungsgemäss zu einer Negativspirale, die später nur schwer umkehrbar sei.
Freiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit
Bargeld, so die Initianten, erfülle wichtige gesellschaftliche Funktionen. Es funktioniere unabhängig von Strom, Internet oder technischen Systemen und diene damit als unverzichtbares Backup in Krisensituationen. Ein grossflächiger Ausfall digitaler Zahlungssysteme würde ohne Bargeld rasch zu erheblichen Problemen im Zahlungsverkehr führen.
Zudem ermögliche Bargeld anonyme Zahlungen und schütze vor der umfassenden Erfassung von Konsumverhalten, Bewegungsmustern oder Freizeitgewohnheiten. «Es verhindert auch Altersdiskriminierung oder das Benachteiligen von Menschen, die kein Zugang zu digitalen Angeboten haben oder diese nicht nutzen möchten«, erklärte Elkuch. Kinder, ältere Menschen oder Personen ohne Zugang zu digitalen Endgeräten dürften nicht vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen werden.
Klare Regeln, praktikable Ausnahmen
Der vorgeschlagene Gesetzestext sieht vor, dass Zahlungsempfänger Bargeld grundsätzlich annehmen müssen. Gleichzeitig werden Grenzen definiert: Unzumutbar wäre etwa die Zahlung mit einer unverhältnismässig grossen Zahl von Münzen oder wenn kein angemessenes Wechselgeld bereitgestellt werden kann. Auch ausländische Online-Anbieter ohne Niederlassung im Inland wären von der Regelung nicht betroffen.

