Regierung ebnet Weg für autonomes Fahren
Prototypische Visualisierung eines «AmiGo»-Fahrzeugs, wie es im Einsatz sein wird. (Bild: PostAuto).
Die Regierung hat am Dienstag einen Bericht und Antrag zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes beschlossen. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen für Selbstfahrende Fahrzeuge geschaffen werden.
Das geltende Strassenverkehrsrecht stammt aus der Schweiz. Änderungen des schweizerischen Gesetzes übernimmt Liechtenstein deshalb grundsätzlich. So auch diese Revision.
Zur Umsetzung von autonomem Fahren auf Liechtensteins Strasssen erhält die Regierung neue Kompetenzen. Sie darf künftig Regelungen zum automatisierten Fahren auf Verordnungsstufe erlassen. Das Vorbild bildet der Bundesrat in der Schweiz. Die Automatisierung umfasst fünf Stufen, von null bis fünf. Je nach Stufe bestimmt die Regierung, wie stark Fahrzeuglenker von Kontrollpflichten entlasten. Für führerlose Fahrzeuge der Stufe vier legt sie fest, wo diese zulassen. Das gilt für definierte Strecken. Zudem bewilligt sie befristete Versuche mit automatisierten Fahrzeugen.
Vorgesehen ist ein Fahrmodusspeicher für Fahrzeuge mit Automatisierungssystem zur Aufzeichnung von Fahrzeit, Geschwindigkeit und weiteren Parametern. Dazu erlaubt das Gesetz künftig auch elektronische Programme auf mobilen Geräten.
Weitere Änderungen betreffen das zugelassene Gesamtgewicht. Motorfahrzeuge und Anhänger dürfen künftig jederzeit umgemeldet werden. Rundstreckenrennen benötigen generell eine Bewilligung. Das bisherige System einzelner Ausnahmegenehmigungen verschwindet. Strafbehörden müssen bei unverhältnismässigen Verkehrsregelverletzungen durch Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Sanität oder Zoll die Strafe mildern. Voraussetzung: Die Fahrt war dringend oder taktisch notwendig.
Schliesslich darf die Regierung Verträge mit anderen Staaten abschliessen. Diese betreffen die Anerkennung und Aberkennung von Führerscheinen, Fahrzeugausweisen, Fähigkeitsnachweisen, Weiterbildungen und Genehmigungen.
