Bundesrat plant Verkehrsausbau bis 2045

Autobahn A13

Autobahn A13 | Archivfoto von Gregor Meier

Der Bundesrat legt die Weichen für den Ausbau der Schweizer Verkehrsinfrastruktur. An seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 beschloss er die Eckwerte für Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr bis 2045. Erstmals bündelt er alle Verkehrsträger in einer gemeinsamen Vorlage.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Grundlage bilden ein Gutachten der ETH Zürich sowie Analysen der zuständigen Bundesämter.

Bahn erhält Milliarden für Angebotsausbau

Kurzfristig verbessert der Bund ab 2030 die Verbindung Biel – Lausanne/Genf. Dafür investiert er im Raum Renens. Bis 2035 fliessen rund 3 Milliarden Franken in zusätzliche Angebote. Züge zwischen Bern und Zürich fahren dann im Viertelstundentakt. Halbstundentakte entstehen zwischen Bern und Luzern sowie Basel und Zürich. Im Mittelland verkehren Regionalzüge systematisch im Halbstundentakt.

Geprüft werden ein Ausbau des Regionalverkehrs im Raum Genf – Lausanne, dichtere Takte zwischen Bellinzona und Locarno sowie längere Züge in der Zürcher S-Bahn. Längere Perrons machen dies möglich.

Bis 2045 realisiert der Bundesrat Schlüsselprojekte für mindestens 10 Milliarden Franken. Die ETH Zürich empfahl diese Vorhaben. Dazu zählen die Ligne directe Neuchâtel – La-Chaux-de-Fonds, der Ausbau der Bahnhöfe Genf Cornavin und Basel SBB, der Zimmerberg-Basistunnel II, das vierte Gleis Zürich Stadelhofen, eine erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern und der Grimseltunnel.

Der Grimseltunnel erfordert eine Bündelung mit der Übertragungsleitung über den Grimselpass. Betroffene Kantone und Gemeinden müssen aufzeigen, wie sie das Potenzial durch Raumplanung und Standortentwicklung nutzen.

Weitere Schlüsselprojekte im Umfang von mindestens 7 Milliarden Franken legt der Bundesrat 2031 dem Parlament vor. Mittel dafür reserviert er bereits jetzt. Dazu gehören die Projekte Morges – Perroy und die zweite Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern.

Das Herzstück Basel in der bisherigen Form verwirft der Bundesrat. Umsetzung ist weder rechtzeitig noch zu angemessenen Kosten möglich. Gemeinsam mit den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt erarbeitet er eine alternative Lösung für eine Durchmesserlinie mit Tiefbahnhof Basel SBB. Eine erste Etappe soll das Parlament ebenfalls 2031 erhalten.

In der Vernehmlassungsvorlage zeigt das UVEK auf, welche vom Parlament bereits beschlossenen Projekte nicht realisiert werden.

Nationalstrassen: Fokus auf Engpassbeseitigung

Der Bundesrat entwickelt das Nationalstrassennetz schrittweise weiter. Engpässe sollen verschwinden, Staustunden sinken, Ausweichverkehr verhindert werden. Vorrang erhalten Projekte mit hohem Nutzen und rascher Umsetzbarkeit.

Im Ausbauschritt 2027 nimmt der Bundesrat zwei Projekte auf. Der sechsspurige Ausbau Aarau-Ost – Verzweigung Birrfeld beseitigt auf der West-Ost-Achse zwischen Zürich und Bern einen Engpass. Der sechsspurige Ausbau Perly – Bernex beseitigt einen Engpass in der Region Genf und entlastet das städtische Verkehrsnetz. Beide Projekte erleichtern zudem nötige Unterhaltsarbeiten. Investitionsvolumen: rund 1,5 Milliarden Franken.

Dem Realisierungshorizont 2045 ordnet der Bundesrat acht weitere Projekte zu. Dem Horizont 2055 werden neun Projekte zugeteilt. Sieben weitere Projekte sind erst nach 2055 notwendig.

Über 30 Projekte aus dem bisherigen STEP-Nationalstrassenprogramm verfolgt der Bundesrat nicht weiter. Gesamtvolumen: rund 18 Milliarden Franken. Darunter fallen die mit dem Ausbauschritt 2023 abgelehnten Kapazitätserweiterungen zwischen Le Vengeron und Nyon sowie zwischen Schönbühl und Kirchberg. Für diese Abschnitte prüft das UVEK betriebliche Massnahmen. Pannenstreifen könnten während Stosszeiten temporär umgenutzt werden, um den Verkehr zu verflüssigen.

Finanzierung durch Mehrwertsteuer und Fonds

Der Bundesrat verlängert das aktuell bis 2030 befristete Mehrwertsteuerpromille als Einnahmequelle für den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Bis 2045 entstehen dadurch zusätzliche Einnahmen von rund 8 Milliarden Franken.

Neue Vorgaben sollen Kosten stabilisieren und Budgetüberschreitungen vermeiden. Künftig kommen nur noch Projekte in einen Ausbauschritt, die ein abgeschlossenes Vorprojekt vorweisen können. Der bestehende Spielraum bei Normen soll besser ausgeschöpft werden, um Kosten zu sparen.

Die Digitalisierung des Bahnbetriebs wird vorangetrieben. Züge können dann in kürzeren Abständen verkehren.

Für Nationalstrasse und Programm Agglomerationsverkehr stellt die Finanzierung durch geplante Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sicher. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Abgabe für Elektrofahrzeuge wie geplant 2030 in Kraft tritt.

Die angegebenen Projektkosten sind aufgrund der langen Realisierungsdauer mit Unsicherheiten verbunden. Reichen die Mittel in BIF und NAF nicht aus, müssen Ausbauprojekte zeitlich verschoben oder Projektkosten reduziert werden. Das UVEK steuert die Fondsentnahmen jährlich, sodass sich die Fonds nicht verschulden.

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