Regierung regelt elektronische Zustellung neu
Die Regierung hat am Dienstag eine Änderung der Zustellverordnung beschlossen. Ab 1. Februar tritt die neue Regelung in Kraft. Sie schafft mehr Rechtssicherheit bei der elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente.
Bisher führte die Rechtslage zu Unsicherheiten. Probleme entstanden vor allem, wenn Behörden rechtsmittelfähige Dokumente elektronisch zustellen wollten. Betroffen waren Unternehmen, die zwar zur elektronischen Kommunikation verpflichtet sind, aber keine qualifizierte elektronische Zustelladresse hinterlegt haben.
Die neue Verordnung definiert nun ein klares Ersatzverfahren. Scheitert die elektronische Zustellung mit Zustellnachweis, veröffentlicht die Behörde einen Hinweis im Amtsblatt. Dieser informiert darüber, dass ein Dokument zur Abholung bereitliegt. Holt das Unternehmen das Dokument nicht ab, gilt es 14 Tage nach Veröffentlichung als zugestellt.
Das Verfahren orientiert sich an der bewährten Praxis bei physischen Zustellungen. Es garantiert eine eindeutige Rechtswirkung. Betroffen von der Regelung sind ausschliesslich Unternehmen. Privatpersonen müssen nichts beachten. Unternehmen können eine qualifizierte elektronische Zustelladresse hinterlegen. Dazu aktivieren sie ihr Unternehmen im E-Government-Basisdienst eVertretung.


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