Fünf Monate auf Bewährung: Ukrainer beging Taten im Rausch

Fürstliches Landgericht Verhandlungssaal 1

Innenaufnahmen vom Verhandlungssaal 1 | Bildquelle: Fürstliches Landgericht

Das Fürstliche Landgericht verurteilte heute einen ukrainischen Staatsbürger zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Busse von 2’000 Franken. Der Mann beging mehrere Delikte unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Erster Tatkomplex betraf den 25. Januar 2025. In einer Flüchtlingsunterkunft in Triesen soll es zu einem Streit zwischen zwei Bewohnern gekommen sein. Auslöser war die Sauberkeit einer Toilette. Der Angeklagte soll einen Mitbewohner bedroht haben. Er soll Schläge angekündigt und ihm eine Kopfnuss versetzt haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm gefährliche Drohung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch vor.

Zweiter Tatkomplex datierte vom 12. April 2025. Der Mann soll an einem anderen Ort in eine Wohnung eingedrungen sein. Dort soll er einen Fahrzeugschlüssel an sich genommen haben. Anschliessend soll er mit dem Auto unbefugt gefahren sein. Eine gültige Fahrerlaubnis besass er nicht. Seinen Führerausweis verlor er nach eigenen Angaben bereits vor mehr als fünf Jahren in der Ukraine. Während der Fahrt soll es zu einer Kollision mit einem unbekannten Objekt gekommen sein. Nach der Fahrt soll er das Fahrzeug mit Tritten und Schlägen gegen die Tür beschädigt haben. Die Anklage umfasste unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs, Sachbeschädigung sowie mehrere Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er könne sich an die Drohungen und Schläge nicht erinnern. Er habe rund einen Liter Wodka getrunken. Möglich sei das Geschehen aber. Auch an den Vorfall im April habe er keine Erinnerung. Alkohol habe auch dort eine Rolle gespielt. Zudem gab er an, damals Marihuana konsumiert zu haben. Der Staatsanwalt dehnte die Anklage deshalb auf den unerlaubten Konsum einer unbekannten Menge Marihuana aus.

In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte, es gebe keine Beweise dafür, dass er mit dem Auto gefahren sei.

Der Landrichter sah die Vorwürfe weitgehend als erwiesen an. Den Wohnungsschlüssel fand man beim Angeklagten in der Klinik Pfäffers, in die er später eingewiesen wurde. Den Fahrzeugschlüssel soll er auf einen Balkon geworfen haben. Dabei beobachtete ihn ein Nachbar. Zudem habe er die Tat gegenüber dem Opfer am nächsten Tag eingeräumt.

Vom Vorwurf, einen Unfall verursacht zu haben, sprach das Gericht den Mann frei. Die Landespolizei stellte keine Lackschäden am Fahrzeug fest. Seine Aussage, eine Kollision sei möglich gewesen, reichte dem Gericht nicht aus.

Für die Vergehen verurteilt ihn der Richter zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die für eine Probezeit von zwei Jahren zur Bewährungs ausgesetzt wurde. Für die Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz sowie den Marihuanakonsum sprach er eine Busse von 2000 Franken aus. Zusätzlich muss er die Schäden am Fahrzeug, übernehmen. Die geschätzten Reparaturkosten, die laut dem Kostenvoranschlag CHF 7529.- betragen.

Straferschwerend wertete das Gericht das Zusammentreffen von fünf Vergehen. Strafmildernd berücksichtigte es die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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