Familienstreit eskaliert: Geschwister vor Landgericht

Fürstliches Landgericht Verhandlungssaal 1

Innenaufnahmen vom Verhandlungssaal 1 | Bildquelle: Fürstliches Landgericht

Ein Streit um Renovierungskosten führte zwei Geschwister vor das Fürstliche Landgericht. Ein 38-jähriger Vaduzer und seine 28-jährige Schwester mussten sich wegen Körperverletzung verantworten. Laut Anklage griff der Bruder seine Schwester körperlich an. Er nahm sie in den Schwitzkasten und schlug sie dabei zweimal gegen den Kopf. Die Frau war danach länger als 24 Tage gesundheitlich beeinträchtigt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm schwere Körperverletzung vor.

Die Schwester soll im selben Zusammenhang ihre Mutter attackiert haben. Sie gab der Mutter drei Ohrfeigen, wodurch diese Nasenbluten bekam. Danach zog sie sie an den Haaren. Die Mutter stürzte laut Anklage zu Boden und verletzte sich am Knie. Dabei zerrten die Seiten- und Kreuzbänder. Anschliessend soll die Tochter gegen Brust und Knie getreten haben. Zudem soll sie trotz Aufforderung das Haus der Mutter nicht verlassen haben. Die Staatsanwaltschaft legte ihr Körperverletzung und Hausfriedensbruch zur Last.

Die Staatsanwaltschaft versuchte bereits im Vorfeld eine Diversion. Der aussergerichtliche Tatausgleich scheiterte jedoch, da der von den Familienmitgliedern angegebene Sachverhalt diametral voneinander abwich.

Der Bruder zeigte sich geständig. Er sagte, er könne sich nicht mehr an alle Details erinnern. Er übernehme aber die Verantwortung. Er beantragte eine Diversion. Das Gericht bewilligte diese. Gegen Zahlung von 1000 Franken stellt es das Verfahren ein.

Die Schwester räumte die Ohrfeigen und das Haareziehen ein. Sie bestritt jedoch, dass die Mutter zu Boden fiel oder dass sie sie trat. Zu den Vorwürfen sagte sie: «Sie hat nicht mal einen Ausfallschritt gemacht.» Die Verletzungen könne sie sich nicht erklären. «Ich habe sie nicht so fest geschlagen.» Zudem erklärte sie, die Mutter habe die Tür geöffnet und sie nie aufgefordert zu gehen.

Für die Staatsanwältin kam eine Diversion nicht mehr infrage. Der Sachverhalt sei nicht ausreichend geklärt.

Nach kurzer Beratung fällte der Landrichter sein Urteil. Er sprach die Angeklagte wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch schuldig. Die Ohrfeigen und das Haareziehen habe sie selbst zugegeben. Die Knieverletzung sei im Spital festgestellt worden. Einen anderen Grund dafür sehe er nicht. Die Handlungen der Angeklagten seien ursächlich gewesen.

Die mutmasslichen Tritte nahm der Richter nicht ins Urteil auf. Die Aussagen der Mutter dazu seien widersprüchlich gewesen. Zuerst habe sie angegeben, bewusstlos gewesen zu sein. Später machte sie detaillierte Angaben. Auch den Hausfriedensbruch sah der Richter als erwiesen an. Die Angeklagte sei am Tattag «geladen» gewesen. Es sei nachvollziehbar, dass die Mutter sie nicht im Haus haben wollte. Er halte es für unglaubwürdig, dass die Mutter nie gesagt haben soll: «Verschwinde.»

Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Franken. Insgesamt muss sie 1600 Franken zahlen. Die Strafe setzte der Richter für eine Probezeit bedingt aus. Der Mutter sprach er zudem ein Teilschmerzensgeld von 500 Franken zu.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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